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Feiertag = freier Tag?

Das Recht von Arbeit­nehmern an Feiertagen

An Feiertagen genießen Arbeitnehmer besondere Rechte - in der Regel. © Quelle: kegfire/gettyimages.de

Ostern, Weihnachten, Tag der Arbeit: Bundesweit gibt es jährlich elf Feiertage, zwei davon sind immer Sonntage. Die anderen neun können aber auch auf Werktage fallen. In drei Fragen zeigen wir, welche besonderen Rechte Arbeit­nehmer an diesen Tagen genießen.

Der Chef stört an Weihnachten, der Kollege will Ostern frei machen: In unserer Übersicht klären wir alle Fragen für Arbeit­nehmer an Feiertagen. 

Darf ein Chef verlangen, an Feiertagen zu arbeiten?

Grundsätzlich ja – zumindest in bestimmten Branchen. Arbeit­nehmer, die in einer Branche tätig sind, in der Sonn- und Feiertags­arbeit erlaubt ist, dürfen auch zur Feiertags­arbeit verpflichtet werden. Beispielsweise gehört die Gastronomie dazu.

Bezüglich der Sonntags­arbeit schreibt das Arbeits­zeit­gesetz vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäf­ti­gungsfrei bleiben müssen. Eine solche Regelung existiert jedoch für Feiertage nicht.

Haben Arbeit­nehmer Anspruch auf Zuschläge?

Nein, nicht grundsätzlich. Oftmals finden sich solche Regelungen aber in Tarif- oder Arbeits­ver­trägen. Ist dort nichts zu finden, gibt es auch nicht mehr Gehalt.

Müssen Arbeit­nehmer für ihren Chef oder Kollegen an einem freien Feiertag erreichbar sein?

Auch wenn viele Arbeit­nehmer den Chef nicht gerne abblitzen lassen – rechtlich ist das meistens völlig in Ordnung.  Denn grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer in ihrer Freizeit nicht für den Chef erreichbar sein. Das bedeutet auch, nicht ans Telefon gehen und Emails beantworten zu müssen.

Ausnahmen gelten allerdings bei Berufen, in denen eine Rufbe­reit­schaft vorge­sehen ist. Bei Ärzten ist zum Beispiel eine Erreich­barkeit zu bestimmten Zeiten in der Freizeit berufliche Pflicht. Diese Bereit­schafts­pflichten sollten im Arbeits- und Tarif­vertrag, oder Betriebs­ver­ein­ba­rungen ganz genau geregelt sein. Arbeit­nehmer sollten also unbedingt immer zuerst immer ihren Arbeits­vertrag genau studieren.

Datum
Aktualisiert am
24.03.2016
Autor
ndm
Bewertungen
2641
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Urlaub

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