Der Chef stört an Weihnachten, der Kollege will Ostern frei machen: In unserer Übersicht klären wir alle Fragen für Arbeitnehmer an Feiertagen.
Darf ein Chef verlangen, an Feiertagen zu arbeiten?
Grundsätzlich ja – zumindest in bestimmten Branchen. Arbeitnehmer, die in einer Branche tätig sind, in der Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt ist, dürfen auch zur Feiertagsarbeit verpflichtet werden. Beispielsweise gehört die Gastronomie dazu.
Bezüglich der Sonntagsarbeit schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. Eine solche Regelung existiert jedoch für Feiertage nicht.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschläge?
Nein, nicht grundsätzlich. Oftmals finden sich solche Regelungen aber in Tarif- oder Arbeitsverträgen. Ist dort nichts zu finden, gibt es auch nicht mehr Gehalt.
Müssen Arbeitnehmer für ihren Chef oder Kollegen an einem freien Feiertag erreichbar sein?
Auch wenn viele Arbeitnehmer den Chef nicht gerne abblitzen lassen – rechtlich ist das meistens völlig in Ordnung. Denn grundsätzlich müssen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit nicht für den Chef erreichbar sein. Das bedeutet auch, nicht ans Telefon gehen und Emails beantworten zu müssen.
Ausnahmen gelten allerdings bei Berufen, in denen eine Rufbereitschaft vorgesehen ist. Bei Ärzten ist zum Beispiel eine Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten in der Freizeit berufliche Pflicht. Diese Bereitschaftspflichten sollten im Arbeits- und Tarifvertrag, oder Betriebsvereinbarungen ganz genau geregelt sein. Arbeitnehmer sollten also unbedingt immer zuerst immer ihren Arbeitsvertrag genau studieren.
Weltfrauentag: Gilt der Feiertag für mich, wenn meine Firma in einem anderen Bundesland sitzt?
Am 8. März ist Weltfrauentag. In vielen Ländern ist dies ein Feiertag, und dementsprechend darf die Arbeit ruhen. Wie sieht es aber aus, wenn innerhalb eines Landes unterschiedliche Feiertage als solche gelten? Beispiel Weltfrauentag: Bisher ist der 8. März lediglich in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als Feiertag eingeführt worden, in allen anderen Bundesländern ist es ein regulärer Arbeitstag.
Wenn Arbeitnehmende nun zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen mobil arbeiten, ihre Firma jedoch in Berlin sitzt, was gilt dann für die eigene Arbeitszeit? Grundsätzlich entscheidet hier, dass das Feiertagsrecht am Arbeitsort gilt. Das heißt: Wer beispielsweise am Weltfrauentag in Berlin arbeitet, obwohl das Unternehmen in NRW ansässig ist, hat trotzdem in Berlin frei. Denn der Arbeitsort ist entsprechend im Bundesland Berlin.
- Datum
- Aktualisiert am
- 06.05.2024
- Autor
- ndm