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Erste Schritte

Das ist nach einer Kündigung zu tun

Für viele Menschen ist eine Kündigung ein Schock. © Quelle: Scheibe/ corbisimages.com

Eine Kündigung kommt häufig überra­schend. Um Wunden zu lecken, bleibt nun wenig Zeit: Fristen müssen eingehalten, Ämtergänge erledigt und ein neuer Arbeitsplatz gefunden werden. Diese Checkliste hilft Betroffenen.

Leicht lässt sich ein Rauswurf nie verschmerzen: Wer die Firma unfrei­willig verlassen muss, ist oft wütend und enttäuscht. Nun heißt es einen kühlen Kopf bewahren.

Arbeits­suchend und arbeitslos melden

Der erste Gang nach dem Erhalt des Kündigungs­schreibens sollte zur Arbeits­agentur führen. Ein Arbeit­nehmer muss sich drei Monate vor Beginn der Arbeits­lo­sigkeit arbeits­suchend melden. «Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeits­lo­sengeld», erklärt Daniel Marquard, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Spätestens am ersten Tag ohne Beschäf­tigung müssen Betroffene sich zusätzlich arbeitslos melden. Es sei sinnvoll, sich das von der Arbeits­agentur bestätigen zu lassen, um im Zweifelsfall den Nachweis erbringen zu können, dass sie da waren.

Prüfen, ob sich eine Kündigungs­schutzklage lohnt

Wer die Entlassung vor Gericht anfechten will, muss das schnell tun: «Eine Kündigungs­schutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden», erläutert Marquard. Diese Zeit sollten Betroffene nutzen, um auszuloten, wie hoch die Erfolgs­chancen sind. Wurden Kündigungs­fristen eingehalten? Welcher Kündigungsgrund wurde genannt? Um das einzuschätzen, braucht es eine qualifi­zierte Rechts­be­ratung. «Vor dem Arbeits­gericht trägt dann jede Partei ihre Kosten selbst.»

Einen Aufhebungs­vertrag ins Spiel bringen

Möglicherweise besteht auch Interesse an einer einver­nehm­lichen Regelung: «Die Vorteile eines Aufhebungs­vertrags liegen in der schnellen Regelung von Differenzen», sagt Marquard. «Das spart Geld und Nerven.» Um Sperrzeiten beim Arbeits­lo­sengeld zu vermeiden, sollten Betroffene den Aufhebungs­vertrag jedoch sorgfältig prüfen. So sollte darin stehen, dass der Vertrag geschlossen wurde, um eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu vermeiden, und dass Kündigungs­fristen beachtet wurden. «Man sollte immer einen Experten zurate ziehen, bevor man unterschreibt.»

Abfindung aushandeln

Einen Rechts­an­spruch auf Abfindung gibt es nicht. Meist einigen sich Arbeit­nehmer und Arbeitgeber darauf, um juristischen Streit über die Kündigung zu vermeiden. Dabei sollten Erwerbs­tätige auf unliebsame Folgen achten: «Es besteht die große Gefahr, bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit zu bekommen», erläutert Marquard. Abstriche drohen etwa, wenn die Abfindung ein halbes Monats­gehalt pro Jahr Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit überschreitet.

Das Arbeits­ver­hältnis ohne Gesichts­verlust beenden

«Wenn man sich im Guten trennt, kann sich das auch auf das Arbeits­zeugnis auswirken», sagt Marquard. Das fällt möglicherweise freund­licher aus, als wenn Beschäftigte im Streit gehen. Zu einer geordneten Übergabe rät auch Eicker: «Man sollte die Zeit im Job nutzen, um Abschied zu nehmen.» Sich mit eingezogenem Kopf davonzu­schleichen, sei kein gutes Gefühl. «Krankschreiben lassen würde ich mich nur in Extrem­fällen, zum Beispiel bei Mobbing», sagt die Autorin.

Ein qualifi­ziertes Arbeits­zeugnis einfordern

«Jeder Arbeit­nehmer hat Anspruch auf ein qualifi­ziertes und berufs­för­derndes Arbeits­zeugnis.» Das bedeutet, dass das Zeugnis neben Dauer und Art der Tätigkeit auch eine wohlwollende Bewertung der erbrachten Leistungen beinhalten muss. «Es gibt keine festen Fristen, aber ein Arbeits­zeugnis sollte immer zeitnah erstellt werden», sagt Marquard. Im Notfall müsse man den Arbeitgeber mit Fristsetzung dazu auffordern. «Das Zeugnis ist auch einklagbar.»

Bewerbungs­un­terlagen aktuali­sieren

«Bevor man sich bewirbt, muss man sich erst einmal startklar machen», sagt Willmann. Das bedeutet vor allem, die Bewerbungs­un­terlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Ist das Anschreiben auf der Höhe der Zeit? Sind die Bewerbungsfotos noch brauchbar? Willmann empfiehlt, möglichst viele Bewerbungen zu schreiben: «Der Auswahl­prozess dauert oft Wochen bis Monate, da nützt es wenig, sich nacheinander zu bewerben.»

Umschalten auf Jobsuche

«Die erfolg­reichste Strategie ist, aktiv zu sein», rät Willmann. Doch genau das fällt nach einer Kündigung mitunter schwer: Oft seien Erwerbs­tätige kurz nach der Kündigung sehr wütend, hat Eicker beobachtet. «Man sollte diese Wut nutzen, um Energie in die Jobsuche zu stecken - frei nach dem Motto: Jetzt erst recht!» Die Expertin empfiehlt, dafür auch bestehende Kontakte und Netzwerke zu nutzen: «Erzählen Sie selbst­bewusst allen Kunden, dass Sie sich beruflich neu orientieren wollen.»

Sich über berufliche Ziele klar werden

«In den ersten drei Monaten der Arbeits­lo­sigkeit sollte alle Energie in die Jobsuche gesteckt werden», rät Willmann. Von kreativen Pausen oder langen Reisen rät er ab. «Wer monatelang aus dem Job aussteigt, verliert seine Kontakte», ergänzt auch Eicker. Arbeit­nehmer könnten die Kündigung aber sehr wohl zur Neuori­en­tierung nutzen: «Man sollte aufschreiben, was man schon immer machen wollte, und sich fragen: Wer kann mir dabei helfen, das zu tun?»

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/red
Bewertungen
2349
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeits­agentur Arbeits­lo­sengeld 1 Kündigung

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