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Mit den Kollegen übers Gehalt reden: Ist das erlaubt?

Über Gehalt reden: Ist das unter Kollegen erlaubt?
© Quelle: moodboard/corbisimages.com

In vielen Arbeits­ver­trägen ist festgelegt, dass Arbeit­nehmer untereinander nicht über ihr Gehalt sprechen dürfen. Ob diese Vertrags­klausel erlaubt ist? Wir klären den Rechts­mythos.

Arbeit­nehmer dürfen nicht daran gehindert werden, mit Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen. Entspre­chende Klauseln in ihrem Arbeits­vertrag, die die Höhe der Vergütung zum Geheimnis erklären, sind unwirksam. So enthalten diese Klauseln zum Beispiel Formulie­rungen wie „Sie sind zur Vertrau­lichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Höhe der Vergütung“. „Das verletzt Persön­lich­keits­rechte wie etwa das Recht auf freie Meinungs­äu­ßerung“, sagt Rechts­anwalt Hans-Georg Meier, Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Den wenigsten sei beim Unterschreiben des Vertrags bewusst, dass solche Verschwie­gen­heits­klauseln in fast allen Fällen nicht gültig sind. Die Einschrän­kungen entfalteten trotzdem ihre Wirkung: „Die meisten halten sich daran, weil es da so steht“, erklärt Meier.

Einige wenige Ausnahmen gibt es

Es gebe nur wenige Ausnahmen, bei denen der Beschäftigte tatsächlich nicht über sein Gehalt sprechen dürfe. Rechts­anwalt Meier erklärt: „Zum Beispiel dann, wenn jemand eine heraus­ge­hobene Position einnimmt oder ein spezielles Produkt verant­wortet.“ Dann könne das Gehalt in bestimmten Fällen Gegenstand einer betrieb­lichen Kalkulation sein, von denen Wettbe­werber nichts wissen sollen. In diesem Fall könne die Höhe des Gehalts zum Betriebs­ge­heimnis werden.

Datum
Aktualisiert am
13.02.2018
Autor
dpa/red
Bewertungen
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Themen
Abmahnung Arbeit­nehmer Gehalt Kündigung Recht oder falsch?!

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