Arbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, mit Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen. Entsprechende Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die die Höhe der Vergütung zum Geheimnis erklären, sind unwirksam. So enthalten diese Klauseln zum Beispiel Formulierungen wie „Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Höhe der Vergütung“. „Das verletzt Persönlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung“, sagt Rechtsanwalt Hans-Georg Meier, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Den wenigsten sei beim Unterschreiben des Vertrags bewusst, dass solche Verschwiegenheitsklauseln in fast allen Fällen nicht gültig sind. Die Einschränkungen entfalteten trotzdem ihre Wirkung: „Die meisten halten sich daran, weil es da so steht“, erklärt Meier.
Einige wenige Ausnahmen gibt es
Es gebe nur wenige Ausnahmen, bei denen der Beschäftigte tatsächlich nicht über sein Gehalt sprechen dürfe. Rechtsanwalt Meier erklärt: „Zum Beispiel dann, wenn jemand eine herausgehobene Position einnimmt oder ein spezielles Produkt verantwortet.“ Dann könne das Gehalt in bestimmten Fällen Gegenstand einer betrieblichen Kalkulation sein, von denen Wettbewerber nichts wissen sollen. In diesem Fall könne die Höhe des Gehalts zum Betriebsgeheimnis werden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.02.2018
- Autor
- dpa/red