
Quelle: Windsor/corbisimages.com © Quelle: Windsor/corbisimages.com
37 Anrufe, jeweils 50 Cent teuer: Eine Angestellte rief von ihrem Bürotelefon eine Glücksspiel-Hotline an. Sie wurde daraufhin fristlos entlassen. Nun hat sich die Kauffrau dagegen gewehrt - und geklagt.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied allerdings: Die Kündigung ist rechtens (AZ: 12 Sa 630/15).
Trotz fehlender Regelung: Gewinnspiele dürfen nicht über Arbeitstelefone abgewickelt werden
In dem Unternehmen fehlte eine klare Regelung für private Telefonate über die Firmenapparate. Laut den Düsseldorfer Richtern schließe dies aber Gewinnspiele nicht automatisch ein. Zwar sei eine fristlose Kündigung eine zu harte Entscheidung gewesen. Die ordentliche Kündigung blieb aber bestehen.
In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hatte die Frau noch Erfolg gehabt. Doch der Arbeitgeber beharrt auf der Kündigung und zog in die zweite Instanz. Die Mitarbeiterin habe ihre Vertrauensstellung missbraucht.
Zu den Aufgaben der Bürokauffrau gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen, somit auch der Telefonrechnung.
Als dem Geschäftsführer die Anrufe auffielen, sprach er die Mitarbeiterin an. Am nächsten Tag räumte sie ein, die Anruferin gewesen zu sein und bot die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Doch drei Tage später erhielt sie die fristlose Kündigung.
Kündigungen: Häufiger Streitgegenstand vor deutschen Gerichten
Immer wieder beschäftigen sich deutsche Gerichte mit der Frage, wann eine Kündigung rechtens gewesen ist und wann nicht. So entschied beispielsweise das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pflaz das private Internetsurfen während der Arbeitszeit nicht per se für verboten und gab dem betroffenen Arbeitnehmer Recht. Bei einer maßlosen Internetnutzung kann das aber schon ganz anders aussehen, wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einst entschied.
Zudem finden Sie hier weitere Entscheidungen deutscher Gerichte rund um erlaubte oder nicht erlaubte Kündigungen im Arbeitsleben.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.09.2015
- Autor
- dpa/red