Wer als Beschäftigter sein Gehalt zu spät überwiesen bekommt, hat Anrecht auf Schadenersatz. Um an das Geld zu kommen, mussten Arbeitnehmer bis vor kurzem tatsächlich Schäden nachweisen können, Verzugszinsen bei Darlehen zum Beispiel. Das hat der Gesetzgeber geändert: Nun steht Arbeitnehmern die Pauschale grundsätzlich zu, wenn das Geld nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Termin auf dem Konto eintrifft.
Voraussetzung ist allerdings, dass es sich dabei tatsächlich um das Gehalt handelt. Für andere Zahlungen wie die Erstattung von Reisekosten gilt die Regelung nicht. Schadenersatz gibt es außerdem nur, wenn der Arbeitgeber auch tatsächlich schuld an der Verzögerung ist und der Arbeitnehmer das Geld aktiv einfordert - automatisch gezahlt werden muss es nicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 31.08.2016
- Autor
- dpa/tmn/red