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Entgelt

Arbeitgeber zahlt Gehalt verspätet: Schaden­ersatz für Arbeit­nehmer

Arbeitgeber zahlen den Lohn oder das Gehalt manchmal verspätet - was können Beschäftigte dann tun? © Quelle: BloomProductions/gettyimages.de

Viele Arbeit­nehmer wird diese arbeits­rechtliche Regel überraschen, weil sie wenig bekannt ist: Wer sein Gehalt zu spät bekommt, hat Anrecht auf Schaden­ersatz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschal­betrag von 40 Euro.

Wer als Beschäf­tigter sein Gehalt zu spät überwiesen bekommt, hat Anrecht auf Schaden­ersatz. Um an das Geld zu kommen, mussten Arbeit­nehmer bis vor kurzem tatsächlich Schäden nachweisen können, Verzugs­zinsen bei Darlehen zum Beispiel. Das hat der Gesetzgeber geändert: Nun steht Arbeit­nehmern die Pauschale grundsätzlich zu, wenn das Geld nach dem im Arbeits­vertrag verein­barten Termin auf dem Konto eintrifft.

Voraus­setzung ist allerdings, dass es sich dabei tatsächlich um das Gehalt handelt. Für andere Zahlungen wie die Erstattung von Reisekosten gilt die Regelung nicht. Schaden­ersatz gibt es außerdem nur, wenn der Arbeitgeber auch tatsächlich schuld an der Verzögerung ist und der Arbeit­nehmer das Geld aktiv einfordert - automatisch gezahlt werden muss es nicht.

Datum
Aktualisiert am
31.08.2016
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
8404
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Gehalt Lohn Schadens­ersatz

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