Ständig klingelt das Telefon, ein Meeting jagt das nächste und eine Menge E-Mails müssen beantwortet werden: Insbesondere Aufgaben, für die man Ruhe und Konzentration braucht, kommen an solchen Tagen schnell zu kurz. Wer Abgabetermine einzuhalten hat oder durch besonderen Fleiß beim Chef glänzen will, nimmt gerne mal Akten, Tabellen oder Kundenlisten mit an den heimischen Schreibtisch. Viele sehen das nicht als Problem – schließlich tun sie ja etwas für das Unternehmen. Das geht aber nicht immer gut aus. Nicht zuletzt wegen des Versicherungsschutzes.
Arbeitsmaterial mit nach Hause nehmen? Nur mit Ok des Chefs
Angestellte sollten vorsichtig sein, wenn sie planen, nach Feierabend zuhause weiterzuarbeiten. „Aus eigenem Antrieb Arbeitsmaterialien mit nach Hause zu nehmen, ist nicht erlaubt“, sagt Arbeitsrechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Oft verstießen Arbeitnehmer damit gegen Datenschutzrichtlinien.
Wer Arbeit mit nach Hause nehmen möchte, sollte immer den Chef um Erlaubnis fragen. Tut man das nicht, droht eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Kündigung kommen.
Unfall bei Arbeit zuhause: Versicherungsschutz fragwürdig?
Die Erlaubnis des Arbeitgebers einzuholen, ist auch mit Blick auf den Versicherungsschutz sinnvoll. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. „Arbeitet man von zuhause aus und erleidet dann einen Unfall, ist oft schwer zu unterscheiden, ob das nun ein Arbeitsunfall ist oder nicht“, informiert die Rechtsanwältin. Solch ein Fall läge vor, wenn man beispielsweise auf dem Weg vom Schreibtisch zur Kaffeemaschine oder zur Toilette ausrutsche und sich den Arm breche.
„Ist man dann auch noch freiwillig und ohne Wissen des Chefs tätig, kann sich die Unfallversicherung eventuell weigern zu zahlen“, fügt die Anwältin aus Köln hinzu.
Fehler: Angestellte haften erst ab mittlerer Fahrlässigkeit
Wie sieht es aus, wenn man von zuhause aus an einem Projekt arbeitet und dabei Fehler macht – womöglich teure Fehler, wie die Erteilung eines falschen Druckauftrags? Dann kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer fahrlässig gehandelt, also die notwendige Vorsicht außer Acht gelassen hat. „Arbeitnehmer haften bei Fehlern erst ab mittlerer Fahrlässigkeit“, erklärt Rechtsanwältin Oberthür. Das sei unabhängig davon, ob sie am Arbeitsort oder zuhause, mit oder ohne Wissen des Chefs arbeiteten.
Das Fazit für alle fleißigen Angestellten: Wenn Sie Ihre Arbeit während der Arbeitszeit nicht schaffen und zuhause weiter arbeiten wollen, fragen Sie ihren Chef, ob Sie Akten und andere Dokumente mitnehmen dürfen. Eine Dauerlösung sollte das allerdings nicht sein – schließlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen freien Feierabend.
- Datum
- Aktualisiert am
- 09.02.2016
- Autor
- vhe