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Überstunden zuhause

Arbeit mit nach Hause nehmen: Was gilt rechtlich?

Zuhause noch schnell die Präsentation fertig machen? Was gut gemeint ist, kann im schlimmsten Fall die Kündigung nach sich ziehen. © Quelle: Maskot/gettyimages.de

Der Abgabe­termin rückt immer näher, aber das Projekt ist noch lange nicht fertig – es während der Arbeitszeit fertig­zu­stellen, scheint unmöglich. Zu viele andere wichtige Aufgaben türmen sich auf dem Schreibtisch. Da wäre es doch am einfachsten, ein paar Arbeits­ma­te­rialien einzupacken und mit nach Hause zu nehmen, um an dem Projekt weiter­zu­ar­beiten, oder? So einfach ist das jedoch nicht: Akten oder ähnliches Arbeits­ma­terial nach Feierabend mitzunehmen, ist nicht immer erlaubt.

Ständig klingelt das Telefon, ein Meeting jagt das nächste und eine Menge E-Mails müssen beantwortet werden: Insbesondere Aufgaben, für die man Ruhe und Konzen­tration braucht, kommen an solchen Tagen schnell zu kurz. Wer Abgabe­termine einzuhalten hat oder durch besonderen Fleiß beim Chef glänzen will, nimmt gerne mal Akten, Tabellen oder Kunden­listen mit an den heimischen Schreibtisch. Viele sehen das nicht als Problem – schließlich tun sie ja etwas für das Unternehmen. Das geht aber nicht immer gut aus. Nicht zuletzt wegen des Versiche­rungs­schutzes.

Arbeits­ma­terial mit nach Hause nehmen? Nur mit Ok des Chefs

Angestellte sollten vorsichtig sein, wenn sie planen, nach Feierabend zuhause weiter­zu­ar­beiten. „Aus eigenem Antrieb Arbeits­ma­te­rialien mit nach Hause zu nehmen, ist nicht erlaubt“, sagt Arbeits­rechts­an­wältin Dr. Nathalie Oberthür, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Oft verstießen Arbeit­nehmer damit gegen Datenschutz­richt­linien.

Wer Arbeit mit nach Hause nehmen möchte, sollte immer den Chef um Erlaubnis fragen. Tut man das nicht, droht eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Kündigung kommen.

Unfall bei Arbeit zuhause: Versiche­rungs­schutz fragwürdig?

Die Erlaubnis des Arbeit­gebers einzuholen, ist auch mit Blick auf den Versiche­rungs­schutz sinnvoll. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, zahlt die gesetzliche Unfall­ver­si­cherung nur, wenn es sich um einen Arbeits­unfall handelt. „Arbeitet man von zuhause aus und erleidet dann einen Unfall, ist oft schwer zu unterscheiden, ob das nun ein Arbeits­unfall ist oder nicht“, informiert die Rechts­an­wältin. Solch ein Fall läge vor, wenn man beispielsweise auf dem Weg vom Schreibtisch zur Kaffee­ma­schine oder zur Toilette ausrutsche und sich den Arm breche.

„Ist man dann auch noch freiwillig und ohne Wissen des Chefs tätig, kann sich die Unfall­ver­si­cherung eventuell weigern zu zahlen“, fügt die Anwältin aus Köln hinzu.

Fehler: Angestellte haften erst ab mittlerer Fahrläs­sigkeit

Wie sieht es aus, wenn man von zuhause aus an einem Projekt arbeitet und dabei Fehler macht – womöglich teure Fehler, wie die Erteilung eines falschen Druckauftrags? Dann kommt es darauf an, ob der Arbeit­nehmer fahrlässig gehandelt, also die notwendige Vorsicht außer Acht gelassen hat. „Arbeit­nehmer haften bei Fehlern erst ab mittlerer Fahrläs­sigkeit“, erklärt Rechts­an­wältin Oberthür. Das sei unabhängig davon, ob sie am Arbeitsort oder zuhause, mit oder ohne Wissen des Chefs arbeiteten.

Das Fazit für alle fleißigen Angestellten: Wenn Sie Ihre Arbeit während der Arbeitszeit nicht schaffen und zuhause weiter arbeiten wollen, fragen Sie ihren Chef, ob Sie Akten und andere Dokumente mitnehmen dürfen. Eine Dauerlösung sollte das allerdings nicht sein – schließlich hat jeder Arbeit­nehmer das Recht auf einen freien Feierabend.

Datum
Aktualisiert am
09.02.2016
Autor
vhe
Bewertungen
4345
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer

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