Weihnachtsgeschenke können ganz schön teuer werden, daher ist das Weihnachtsgeld bei Arbeitnehmern gern gesehen. Doch längst nicht jeder bekommt zu den Festtagen Extra-Geld vom Arbeitgeber. Einen Anspruch haben Arbeitnehmer nur, wenn sich das aus dem Arbeitsvertrag ergibt, sagt Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Enthält der Vertrag keine Regelungen, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag oder in die Betriebsvereinbarungen. Auch dort können Ansprüche auf Weihnachtsgeld festgehalten sein.
Findet sich dort nichts, können Arbeitnehmer noch prüfen, ob sie einen Anspruch aus „ betrieblicher Übung" haben. Diesen Anspruch gibt es immer dann, wenn ein Arbeitgeber den Angestellten mindestens drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Dann durften Arbeitnehmer auf die Zahlung vertrauen - und sie steht ihnen erneut zu.
Zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht, bleibt letztlich nur der Gang vor Gericht. Wer das Weihnachtsgeld einklagen will, sollte aber rasch aktiv werden. „ Viele Arbeitsverträge enthalten Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen" , so Oberthür.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- dpa