
Wie viel dürfen Rentner dazu verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?
Mit der Flexi-Rente will die Politik mehr Arbeitnehmer als bisher dazu motivieren, bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze und darüber hinaus zu arbeiten.
Daher gilt: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und weiter arbeitet, darf auch nach den neuen Vorgaben zur Flexi-Rente so wie bisher unbeschränkt dazuverdienen.
Da viele Arbeitnehmer im Alter aber nicht mehr voll arbeiten können oder wollen, bietet die Flexi-Rente Beschäftigten ab 63 Jahren einen flexibleren und einfacheren Weg als bisher, Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu kombinieren, bis diese Beschäftigten das gesetzliche Rentenalter erreichen.
Wer sich für eine Teilrente entscheidet, darf ab Juli 2017 mehr als bisher dazuverdienen. „Dann können Frührentner ein Einkommen von jährlich 6.300 Euro erwirtschaften, ohne dass sie mit Abschlägen bei ihrer Teilrente rechnen müssen“, sagt der Karlsruher Rechtsanwalt Christian Wagner von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Den darüber liegenden Verdienst rechnet die Deutsche Rentenversicherung zu 40 Prozent auf die Rente an.“
Ein Beispiel: Wer mit seinem Verdienst die Grenze von jährlich 6.300 Euro um 100 Euro überschreitet, dem werden bei der Rente des Folgejahres 40 Euro abgezogen.
Die 40-Prozent-Regelung für Frührentner gilt aber nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese richtet sich nach dem höchsten Bruttojahreseinkommen, das man in den letzten 15 Jahren verdient hat. Wer diesen Betrag überschreitet, verliert seine Teilrente.
Arbeiten nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters: Bekommt man mehr Rente?
Ja. Rentner, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, erhöhen ihren Rentenanspruch noch, wenn sie weiter arbeiten. Bisher zahlte der Arbeitgeber für diese Beschäftigten zwar Rentenversicherungsbeiträge, doch die Beiträge hatten keine Auswirkung auf die Rentenhöhe.
„Beschäftigte können zukünftig eigene Beiträge zu ihrer Rentenversicherung entrichten“, sagt der Sozialrechtsexperte Christan Wagner. „Dadurch wirkt sich der bisher wirkungslos gebliebene Arbeitgeberanteil wie auch ihr eigener Beitragsanteil rentensteigernd aus.“
Beschäftigte müssen beim Arbeitgeber künftig nur eine Erklärung abgeben, dass sie Rentenbeiträge zahlen wollen.
Lohnt sich die Flexi-Rente für alle Arbeitnehmer oder nur für diejenigen, die viel verdienen?
„Die meisten Versicherten werden von den neuen Regelungen profitieren“, sagt Christian Wagner. „Nur in engen Grenzen könnte es unter Umständen Nachteile mit der Folge niedrigerer Teilrenten geben.“ Deshalb sollten sich Arbeitnehmer, die die Flexi-Rente nutzen wollen, vorher von einem Fachanwalt für Sozialrecht über die eigenen Ansprüche und den Hinzuverdienst beraten und eventuelle Abzüge berechnen lassen.
Flexi-Rente: Entfallen die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung?
Ja, die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner entfallen künftig. Das soll es für Arbeitgeber attraktiver machen, Rentner einzustellen - und für Rentner könnte die Jobsuche damit einfacher werden.
Welche Nachteile und Probleme kann die Flexi-Rente mit sich bringen?
Ein Nachteil der Flexi-Rente ist für Frührentner, dass die 40-Prozent-Regelung nur bis zu einer Obergrenze in der Höhe der bisherigen Bruttoeinkommen aus Arbeit gilt. Je nach Verdiensthöhe kann dabei die Teilrente entfallen (siehe oben).
Rechtsanwalt Christian Wagner verweist auf ein weiteres Problem, das auch schon bisher bestand und das die Flexi-Rente nicht löst: „Es wird häufig verschwiegen, dass der vorzeitige Rentenbeginn für einen Rentner bedeuten kann, einen lebenslangen Abschlag auf seine Rente zu erhalten. Dieser wirkt sich auch bei der Vollrente aus.“
Kann man Rentenkürzungen mit der Flexi-Rente ausgleichen?
Solche Rentenkürzungen kann man wie bisher ausgleichen. Man muss dazu allerdings beizeiten zusätzlich privat in sein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen. „Bislang konnte man diese Einzahlungen erst ab dem Alter von 55 Jahren tätigen“, sagt Rechtsanwalt Christian Wagner. „Mit dem Flexi-Renten-Gesetz sind solche Ausgleichszahlungen bereits ab 50 Jahren möglich.“
Ehrenamtliche Arbeit und Rente: Wird die Aufwandsentschädigung als Einkommen gerechnet?
In Zukunft berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht mehr als Einkommen. In der Vergangenheit konnte es durch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu einer Kürzung von vorzeitigen Alters- und Erwerbsminderungsrenten kommen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.04.2017
- Autor
- ime