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Benachteiligung

Alters­dis­kri­mi­nierung: Kein Digital Native?

Altersdiskriminierung - was können Betroffene dagegen tun?

Hinter jeder Zahl steckt ein Mensch. Von der Stellen­anzeige, die nur "junge Talente" sucht, bis zur Alters­grenze bei Versiche­rungen: Alters­dis­kri­mi­nierung ist allgegen­wärtig, verbundene Assozia­tionen mit einem bestimmten Alter sind Teil jeder Wahrnehmung. Wer im Berufsleben von Alters­dis­kri­mi­nierung betroffen ist, kann sich dagegen wehren. Das geltende Recht dazu erklärt anwalt­auskunft.de.

Was ist Alters­dis­kri­mi­nierung?

„Bilder in den Köpfen“ über das Altsein und Altwerden von Menschen können sich auf indivi­duelle Entwick­lungs­verläufe, die Teilhabe der älteren Bevölkerung am gesell­schaft­lichen Leben und den gesell­schaftlich-kulturellen Fortschritt auswirken“, heißt es in der 2023 vorgestellten Studie „Ageismus“.

Alters­dis­kri­mi­nierung liegt vor, wenn jemand aufgrund seines Lebens­alters schlechter behandelt wird als andere. Dies kann sich in vielen Bereichen des Lebens zeigen, zum Beispiel im Beruf: Ältere Arbeit­nehmer werden bei Beförde­rungen übergangen oder sogar entlassen. Jüngere Bewerber haben es hingegen schwer, Fuß zu fassen. In der Bildung: Ältere Menschen haben oft Schwie­rig­keiten, sich weiter­zu­bilden oder einen Studienplatz zu bekommen. Beim Wohnen: Diskri­mi­nierung kann bei der Wohnungssuche oder bei der Vergabe von Sozial­woh­nungen auftreten. In der Gesundheit: Ältere Menschen können bei der medizi­nischen Versorgung benach­teiligt werden. Bei Versiche­rungen: Höhere Beiträge oder Ablehnungen von Versiche­rungs­ver­trägen aufgrund des Alters sind ebenfalls Formen der Diskri­mi­nierung.

Studie: Ab wann gelten Menschen als alt?

Werden alle Ergebnisse der Befragungen im Durchschnitt gewertet, liegt die wahrge­nommene gesell­schaftliche Alters­grenze bei 61 Jahren. Dabei nehmen ältere Menschen (über 65) die wahrge­nommene Grenze deutlich höher wahr, die am häufigsten genannte Zahl liegt bei 70 Jahren.

(Urteil: Kein Anspruch auf Weiter­be­schäf­tigung bei Erreichen des Renten­alters.)

Benach­tei­ligung aufgrund des Lebens­alters: bei jungen Menschen weit verbreitet

Laut der Studie wird Alters­dis­kri­mi­nierung von jungen Menschen stärker wahrge­nommen als von alten Menschen. Dabei ist die subjektive Einschätzung der Befragten als „sehr jung“ im Alter von 16-24 Jahren prozentual am größten. Diskri­mi­nierung werde dabei häufig durch Stereotypen wie faul, unmotiviert oder unzuver­lässig erlebt. Oftmals fühlen sich junge Menschen „nicht-ernst-genommen“.

Schutz vor Benach­tei­ligung im Berufsleben

Wer aufgrund seines Alters benach­teiligt wird, sei es beispielsweise im Berufsleben, der fühlt sich zurecht ausgegrenzt; für das eigene Alter trägt man bekanntlich keine Schuld. Um Benach­tei­li­gungen im Berufsleben zu minimieren, wurden diverse Gesetze auf den Weg gebracht.

(Unterschied­licher Lohn für Männer und Frauen – Schadens­ersatz und Nachzahlung?)

Das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­gesetz wurde 2006 verabschiedet und zuletzt im Dezember 2022 ergänzt. Ziel des Gesetzes ist, „Benach­tei­li­gungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltan­schauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Anwendungs­bereich ist dabei zum einen das Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis sowie der Zugang dazu, und zum anderen soziale und der Öffent­lichkeit zur Verfügung stehende Angebote wie beispielsweise Wohnraum oder Bildung.

Benach­tei­li­gungen, die aus den oben genannten Gründen erfahren werden, sind somit unzulässig. Gleiches gilt, wenn einer der Gründe auch nur als Annahme dient.

Formen der Benach­tei­ligung nach dem Gleich­be­hand­lungs­gesetz

Die Formen der Benach­tei­li­gungen können sich in unterschied­licher Weise äußern, zum Beispiel:

  • Abwertende Bemerkungen: Altersbezogene Beleidigungen oder Stereotypisierungen.
  • Ungleiche Behandlung: Unterschiedliche Behandlung von jüngeren und älteren Personen in vergleichbaren Situationen.
  • Diskriminierende Auswahlkriterien: Altersbeschränkungen in Stellenanzeigen oder bei der Vergabe von Leistungen.

(Abfindung mit Kinder­zu­schlag: Diskri­mi­nierung von Frauen?)

Alters­dis­kri­mi­nierung im Beruf: Digital Natives

Ein Beispiel für Alters­dis­kri­mi­nierung lag für das Arbeits­gericht Heilbronn in folgendem Falle vor:
Die Stellen­anzeige eines interna­tional tätigen Handels­un­ter­nehmens suchte nach einem „Digital Native“, der sich in der Welt von Social Media (u.a.) zu Hause fühle. Ein 51-jähriger wurde abgelehnt und sah sich aufgrund seines Alters diskri­miniert. Er klagte auf Entschä­digung. Zurecht, wie das AG Heilbronn in seinem Urteil vom 18.01.2024 befand (8 Ca 191/23). Der Begriff „Digital Native“ sei mit einer genera­tio­nen­be­zogenen Konnotation verbunden und würde den Bewerberkreis einengen. Der Begriff würde dabei nicht die erforder­lichen Kenntnisse für die Stelle verdeut­lichen, sondern vielmehr den Fokus auf Bewerber legen, die mit digitalen Techno­logien aufgewachsen und in ihrer Benutzung geübt sind. Die Suche nach einem „Digital Native“ sei somit alters­dis­kri­mi­nierend. Das Gericht sprach dem Kläger das 1,5-fache Brutto­mo­nats­gehalt der ausgeschriebenen Stelle als Entschä­digung zu.

(Lesen Sie hier: Schadens­ersatz des Arbeit­gebers wegen Diskri­mi­nierung steuerfrei?)

Rechts­anwalt Christian Meeser, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV), fügt hinzu: „Das AGG legt klipp und klar fest, dass das Lebensalter einer Person nicht mehr vom Arbeitgeber als Unterschei­dungs­kri­terium herangezogen werden darf. Insbesondere wenn Arbeitgeber noch alte Arbeits­ver­trags­muster von z.B. vor 10 Jahren verwenden, kommt es häufig zu Benach­tei­li­gungen. So darf die Höhe der Vergütung oder auch die Anzahl an Urlaubstagen nicht (mehr) an das Lebensalter geknüpft werden.“

Zulässige unterschiedliche Behandlung aufgrund des Alters

Die Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes weist darauf hin, dass nicht jede unterschiedliche Behandlung rechts­widrig sei. Beispiele sind unter anderem Berufe, die aufgrund hoher körper­licher und geistiger Anforde­rungen nur bis zu einem bestimmten Alter ausgeführt werden können. Beispiele aus anderen Lebens­be­reichen sind Jugend­schutz­re­ge­lungen oder alters­be­dingte Vergüns­ti­gungen für Senioren und Kinder.

Alters­dis­kri­mi­nierung: Das können Betroffene tun

Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer von Alters­be­nach­tei­ligung geworden zu sein, müssen Sie dies nicht auf sich sitzen lassen. „Und Sie sollten schnell reagieren“, warnt Rechts­anwalt Meeser. „Entschä­di­gungen und Schadens­er­satz­an­sprüche müssen in der Regel innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht und ggf. ebenso fristgerecht eingeklagt werden. Abgestellt wird hierbei auf den Zeitpunkt, in dem Sie von der Benach­tei­ligung erfahren haben. Beispielweise wenn Sie die Ablehnung ihrer Bewerbung aus Alters­gründen erhalten oder ein fälsch­li­cherweise an das Lebensalter geknüpfter Urlaubs­an­spruch nicht gewährt wird.“

Betroffene können sich an die Antidis­kri­mi­nie­rungs­stelle des Bundes wenden und eine Einschätzung ihres Falles vornehmen. Um Ihre Ansprüche durchzu­setzen, hilft Ihnen profes­sio­neller Rechts­beistand mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Geeignete Anwältinnen und Anwälte in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
11.09.2024
Autor
red/dpa
Bewertungen
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Themen
Ehe Eheähnliche Gemein­schaft Familie Trennung Unterhalt

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