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Ein-Eltern-Familien

Allein­er­ziehende Arbeit­nehmer: Chef muss auf sie Rücksicht nehmen

Arbeitswelt: Arbeitgeber müssen auf die Belange alleinerziehender Väter und Mütter achten. © Quelle: Merton/gettyimages.de

Die Kita schließt, das Kind ist krank, und die Großeltern sind nicht verfügbar: Selbst kleine Probleme können im Alltag von allein­er­zie­henden Arbeit­nehmern Chaos anrichten. Auf die Belange von allein­er­zie­henden Müttern und Vätern in der Arbeitswelt muss auch der Arbeitgeber Rücksicht nehmen - allerdings nicht unbegrenzt.

Den Alltag zwischen Kind und Job zu organi­sieren, ist selbst für Eltern-Duos schwer genug. Als Allein­er­zie­hender zu arbeiten ohne weitere familiäre Unterstützung, ist in der Regel aber noch kompli­zierter. Besonders wenn Allein­er­ziehende nicht in Teilzeit, sondern in Vollzeit arbeiten. Denn allein­er­ziehende Mütter oder Väter genießen im Beruf keinen besonderen gesetz­lichen Schutz, wie es ihn zum Beispiel für Schwangere oder Schwer­be­hinderte gibt.

Ein paar Privilegien haben Mütter und Väter, die allein­er­ziehend sind und arbeiten, aber doch: „Immer wenn der Arbeitgeber eine Ermessens­ent­scheidung trifft, muss er die besonderen Belange des allein­er­zie­henden Arbeit­nehmers mit berück­sichtigen“, sagt der Rechts­anwalt Alexander Bredereck, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Anordnen von Überstunden: Arbeitgeber muss Belange allein­er­zie­hender Arbeit­nehmer berück­sichtigen

Typische Fälle solcher Ermessens­ent­schei­dungen sind Verset­zungen, die Verlän­gerung der Elternzeit oder die Anordnung von Mehrarbeit. „Muss nach Feierabend noch eine Arbeit erledigt werden, muss der Arbeitgeber bei seiner Auswahl­ent­scheidung Rücksicht nehmen auf einen Allein­er­zie­henden, der sein Kind aus dem Kinder­garten holen muss“, nennt der Arbeits­rechtler Bredereck ein Beispiel. Und auch bei Urlaubs­ent­schei­dungen ist der Chef zum Beispiel verpflichtet, Schul- oder Kita-Ferien­zeiten zu berück­sichtigen. Allerdings haben hier natürlich auch andere Eltern berechtigte Ansprüche.

Allein­er­ziehende Mütter und Väter: Anspruch auf Home Office?

Für die Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren dürfen Eltern in der Regel zehn  Tage im Jahr freinehmen. Bei allein­er­zie­henden Mütter oder Vätern, die arbeiten, sind es 20, so Bredereck. Einen besonderen Anspruch auf Arbeit im Home Office haben allein­er­ziehende Arbeit­nehmer darüber hinaus nicht: Den gebe es nur dann, wenn es im Arbeits­vertrag steht oder im Unternehmen üblich ist, erklärt der Experte. „Unabhängig davon empfiehlt es sich aber für Arbeitgeber und Arbeit­nehmer, flexibel nach Wegen zu suchen, um die Folgen des Ausfalls des Allein­er­zie­henden möglichst milde zu gestalten.“

Wie solche Regelungen in der Praxis aussehen, ist von Job zu Job und Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Im Zweifel sollten Mütter und Väter, die allein­er­ziehend sind und arbeiten, aber versuchen, die Absprachen schriftlich festzu­halten. „Das ist immer am besten“, sagt Bredereck. Auch mündliche Verein­ba­rungen seien aber gültig und bindend. Strittig sei höchstens, wie lange der Arbeitgeber an solche Absprachen gebunden ist. „In jedem Fall darf der Arbeitgeber bei einem Widerruf solcher Regelungen nicht willkürlich handeln.“

Datum
Aktualisiert am
06.09.2016
Autor
dpa/red
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Familie Kinder

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