Den Alltag zwischen Kind und Job zu organisieren, ist selbst für Eltern-Duos schwer genug. Als Alleinerziehender zu arbeiten ohne weitere familiäre Unterstützung, ist in der Regel aber noch komplizierter. Besonders wenn Alleinerziehende nicht in Teilzeit, sondern in Vollzeit arbeiten. Denn alleinerziehende Mütter oder Väter genießen im Beruf keinen besonderen gesetzlichen Schutz, wie es ihn zum Beispiel für Schwangere oder Schwerbehinderte gibt.
Ein paar Privilegien haben Mütter und Väter, die alleinerziehend sind und arbeiten, aber doch: „Immer wenn der Arbeitgeber eine Ermessensentscheidung trifft, muss er die besonderen Belange des alleinerziehenden Arbeitnehmers mit berücksichtigen“, sagt der Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Anordnen von Überstunden: Arbeitgeber muss Belange alleinerziehender Arbeitnehmer berücksichtigen
Typische Fälle solcher Ermessensentscheidungen sind Versetzungen, die Verlängerung der Elternzeit oder die Anordnung von Mehrarbeit. „Muss nach Feierabend noch eine Arbeit erledigt werden, muss der Arbeitgeber bei seiner Auswahlentscheidung Rücksicht nehmen auf einen Alleinerziehenden, der sein Kind aus dem Kindergarten holen muss“, nennt der Arbeitsrechtler Bredereck ein Beispiel. Und auch bei Urlaubsentscheidungen ist der Chef zum Beispiel verpflichtet, Schul- oder Kita-Ferienzeiten zu berücksichtigen. Allerdings haben hier natürlich auch andere Eltern berechtigte Ansprüche.
Alleinerziehende Mütter und Väter: Anspruch auf Home Office?
Für die Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren dürfen Eltern in der Regel zehn Tage im Jahr freinehmen. Bei alleinerziehenden Mütter oder Vätern, die arbeiten, sind es 20, so Bredereck. Einen besonderen Anspruch auf Arbeit im Home Office haben alleinerziehende Arbeitnehmer darüber hinaus nicht: Den gebe es nur dann, wenn es im Arbeitsvertrag steht oder im Unternehmen üblich ist, erklärt der Experte. „Unabhängig davon empfiehlt es sich aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, flexibel nach Wegen zu suchen, um die Folgen des Ausfalls des Alleinerziehenden möglichst milde zu gestalten.“
Wie solche Regelungen in der Praxis aussehen, ist von Job zu Job und Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Im Zweifel sollten Mütter und Väter, die alleinerziehend sind und arbeiten, aber versuchen, die Absprachen schriftlich festzuhalten. „Das ist immer am besten“, sagt Bredereck. Auch mündliche Vereinbarungen seien aber gültig und bindend. Strittig sei höchstens, wie lange der Arbeitgeber an solche Absprachen gebunden ist. „In jedem Fall darf der Arbeitgeber bei einem Widerruf solcher Regelungen nicht willkürlich handeln.“
- Datum
- Aktualisiert am
- 06.09.2016
- Autor
- dpa/red