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Wichtiges Urteil

Airline-Geld für Arbeitgeber bei Flugver­spätung von Mitarbeitern

Quelle: Eichner/panthermedia.net
Der EuGH hat entschieden, dass Airlines Schadensersatz zahlen müssen, wenn Mitarbeiter sich aufgrund von Flugverspätungen verspäten.
© Quelle: Eichner/panthermedia.net

Bei einer Flugver­spätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schaden­ersatz von der Airline verlangen. Die Flugge­sell­schaft hafte für Schäden, der dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Allerdings könne der Arbeitgeber nur die im sogenannten Montrealer Überein­kommen festgelegte Höchstsumme für Verspä­tungs­schäden fordern, die derzeit bei rund 5000 Euro liegt. Das Abkommen aus dem Jahr 1999 regelt Haftungs­fragen im interna­tionalen zivilen Luftverkehr. Das entschied der EuGH Mitte Februar 2016 (Rechtssache C-429/14).

Zudem dürften die Schadens­er­satz­leis­tungen für den Arbeitgeber nicht die Summe übertreffen, die auch der betroffene Reisende individuell einfordern könnte, hieß es in dem Urteil.

Im vorlie­genden Fall ging es um den Streit zwischen der Flugge­sell­schaft Air Baltic und dem Sonder­er­mitt­lungs­dienst der Republik Litauen. Zwei Mitarbeiter des Dienstes erreichten ihr Flugziel in Aserbai­dschan mehr als 14 Stunden verspätet. Gemäß litauischen Regelungen musste der Arbeitgeber deshalb zusätzliche Reisekosten und Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge bezahlen. Diese forderte der Sonder­er­mitt­lungs­dienst von der Airline zurück. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof Litauens, der den EuGH um Prüfung bat.

Datum
Aktualisiert am
17.02.2016
Autor
dpa
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Themen
Arbeit­nehmer Europa Reisen Schadens­ersatz

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