In Sachen Besinnlichkeit wird in mancher deutschen Nachbarschaft dick aufgetragen. Es herrscht eine verbissene Deko-Konkurrenz: Weihnachtsmänner, Sterne und Rentiere blinken, scheinen und leuchten um die Wette.
Viele Weihnachtsfans möchten ihrer frohen Erwartung aber nicht nur im privaten Rahmen Ausdruck verleihen – sie dekorieren auch den Arbeitsplatz: ein Mini-Tannenbaum neben dem Bildschirm, ein paar Christbaumkugeln an der Schreibtischlampe. Und wer es richtig gemütlich mag, stellt einen Adventskranz auf und zündet jeden Montag stolz die nächste Kerze an.
Vor dem Anzünden den Chef fragen
Bevor Arbeitnehmer ihren Schreibtisch in eine weihnachtliche Landschaft verwandeln, sollten sie aber unbedingt eine Erlaubnis vom Chef einholen. Bei vielen Arbeitgebern ist private Dekoration verboten. Das liegt in der Regel nicht an Weihnachtsmuffeln in der Chefetage, sondern hat praktische Gründe: Elektrische Beleuchtung verbraucht Strom, und der kostet Geld. Vor allem, wenn die Beleuchtung nachts nicht abgeschaltet wird. Noch wichtiger ist allerdings die Brandgefahr, die von brennenden Kerzen und trockenen Tannennadeln ausgeht.
Auch wenn der Chef Weihnachtsschmuck erlaubt, gilt deshalb: Arbeitnehmer sollten bei ihrer weihnachtlichen Installationen dafür sorgen, dass nichts anbrennen kann, und unbedingt die Brandschutzordnung des Arbeitgebers beachten. Wie zu Hause sollten brennenden Kerzen zum Beispiel nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
Arbeitnehmer tragen selbst die Verantwortung für die Deko – auch wenn etwas schief geht. „Kippt zum Beispiel eine Kerze um und setzt das Büro in Flammen, haftet der Arbeitnehmer“, sagt Rechtsanwalt Peter Konrad von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer keine oder eine nicht ausreichende Haftpflichtversicherung hat, kann auf einem gewaltigen Schaden sitzen bleiben.
Dekorieren bis zur Abmahnung
Ein Recht auf einen adventlichen Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer übrigens nicht. „Als Eigentümer des Gebäudes kann der Arbeitgeber selbstverständlich verbieten, dass am Arbeitsplatz Weihnachtsschmuck aufgestellt wird“, sagt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Wer trotz eines ausdrücklichen Verbots das Büro schmückt, dem droht Ärger. „Damit verstößt man streng genommen gegen den Arbeitsvertrag und kann sogar abgemahnt werden“, so die Arbeitsrechtlerin Dr. Oberthür.
Vorsichtige Arbeitnehmer dekorieren also lieber zu Hause. Auch wenn mancher deutsche Vorgartenbesitzer es anders sieht, gilt ohnehin: Wahre Besinnung kommt von innen.
Probleme mit dem Chef? Anwaltlich beraten lassen
Ob zur Weihnachtszeit oder in der restlichen Zeit des Jahres - bei einem Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie über eine anwaltliche Beratung nachdenken. Haben Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung erhalten und fühlen sich ungerecht behandelt? Oder befinden Sie sich in einem anderen arbeitsrechtlichen Konflikt, in dem Sie nicht weiterwissen? Eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kann Sie beraten und einschätzen, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist. Einen Expertin in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 12.12.2016
- Autor
- pst/red