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Arbeit­nehmer

Schwer zu beweisen: Mobbing am Arbeitsplatz

In deutschen Unternehmen kann es unkollegial zugehen. Das kann bis zum Mobbing reichen. © Quelle: weseetheworld/ fotolia.com

Mobbing kennen viele Arbeit­nehmer. Dabei werden sie entweder von ihrem Chef oder von Kollegen gemobbt. Dennoch ist Mobbing am Arbeitsplatz rechtlich schwer zu greifen. Wer dagegen vorgehen will, sollte einiges beachten.

Nach dem „Mobbing-Report“ der Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin sind über eine Million Arbeit­nehmer von Mobbing betroffen. Vor allem Frauen und junge Arbeit­nehmer werden im Job überpro­por­tional häufig schikaniert und gemobbt.

Mobbing macht die Betroffenen körperlich und seelisch krank und ist außerdem volkswirt­schaftlich extrem teuer. Denn gemobbte Mitarbeiter sind unmotiviert und oft lange krankge­schrieben. Folgen von Mobbing sind also auch  Produk­ti­ons­ausfälle, die laut „Mobbing-Report“ für Verluste in Milliar­denhöhe bei Arbeit­gebern und Sozial­systemen sorgen.

Definition: Was ist Mobbing?

In Deutschland existiert keine gesetzliche Bestimmung des Mobbing. Dennoch hat sich über die Jahre in der Rechtsprechung der Arbeits­ge­richte eine Definition heraus­kris­tal­lisiert, die erklärt, was Mobbing ist: „Als Mobbing gilt die systema­tische Benach­tei­ligung eines Mitarbeiters, die längere Zeit andauert. Dabei können die Kollegen mobben oder auch der Vorgesetzte“, erklärt der Heidel­berger Rechts­anwalt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand und in der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Mobbing kann von Demüti­gungen bis zu sozialer Ausgrenzung und Beleidi­gungen reichen.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?

Mobbing ist kein eigener Straftat­bestand. Dennoch kann Mobbing strafrechtlich über andere Tatbestände geahndet werden. Zum Beispiel können schwere Mobbing­hand­lungen als Beleidigung nach §185 des Strafge­setz­buches (StGB) gefasst werden, als Nötigung nach §240 StGB oder als Verleumdung nach §187 StGB.

Möglich ist auch, schweres Mobbing eines Arbeit­nehmers als Körper­ver­letzung nach §223 StGB zu ahnen. Das ist beispielsweise in den Fällen denkbar, in denen ein Beschäf­tigter durch Mobbing krank wird und ein ärztliches Attest darüber vorweisen kann.

Mobbing beweisen: Mobbing-Tagebuch führen

Arbeit­nehmer, die Opfer von Mobbing sind, können sich wehren. Dabei müssen sie sich aber zunächst bewusst machen: Sie tragen die Beweislast. Sie müssen also nachweisen, dass Kollegen oder Vorgesetzte sie mobben. 

Dabei werden Zeugen für das Mobbing selten zur Verfügung stehen, denn kaum ein Kollege wird gegen andere Kollegen oder gar den Chef aussagen. Das werden am ehesten die Kollegen tun, die den Arbeitsplatz gewechselt haben und in einem anderen Unternehmen arbeiten. Ihre Kontaktdaten sollte man sich sichern.

Abgesehen von Zeugen für das Mobbing kann es helfen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin sollte man akribisch festhalten, wann man welche Schikane erlebt hat. Als Beweis­mittel für das Mobbing können auch Fotos nützlich sein.

Außerdem sollte sich jemand, der sich im Job gemobbt fühlt, von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. In der Beratung können Arbeit­nehmer und Anwalt zunächst klären, ob die Probleme am Arbeitsplatz tatsächlich auf Mobbing beruhen.

„Manchmal klaffen die subjektive Wahrnehmung und die Realität weit auseinander“, sagt Rechts­anwalt Michael Eckert. Von Mobbing könne man zum Beispiel nicht sprechen, wenn der Chef ab und zu schlecht gelaunt und unfreundlich sei. „Ob Menschen bestimmte Handlungen als Mobbing werten, ist auch oft eine Frage der Persön­lichkeit“, sagt Eckert. Manche Menschen seien sensibler als andere.

Mobbing: Kann man dagegen klagen?

Vielleicht wegen dieses „sujektiven Faktors" geben deutsche Arbeits­ge­richte Klagen wegen Mobbing selten statt. „Die Arbeits­ge­richte haben die Hürden für solche Klagen sehr hoch gehängt“, sagt Rechts­anwalt Eckert.

Dennoch ist es nicht unmöglich, sich vor Gericht gegen Mobbing zur Wehr zu setzen und dort unter Umständen ein Schmer­zensgeld zu erstreiten. Zumindest ist das in belegbaren Fällen von Mobbing denkbar, in denen der Arbeitgeber entweder selbst mobbt oder Mobbing unter Kollegen nicht Einhalt gebietet.

Denn Arbeitgeber müssen Vorwürfen des Mobbing in einem Unternehmen nachgehen und die Schikanen abstellen. Dazu sind Vorgesetzte aufgrund ihrer  Treue- und Fürsor­ge­pflichten gegenüber Angestellte verpflichtet. Wer gegen Mobbing klagen will, sollte nicht zu lange warten, da Ansprüche auf Schmer­zensgeld verwirken können.

Datum
Aktualisiert am
25.02.2016
Autor
ime
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28105
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Krankheit Mobbing

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