Nach dem „Mobbing-Report“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind über eine Million Arbeitnehmer von Mobbing betroffen. Vor allem Frauen und junge Arbeitnehmer werden im Job überproportional häufig schikaniert und gemobbt.
Mobbing macht die Betroffenen körperlich und seelisch krank und ist außerdem volkswirtschaftlich extrem teuer. Denn gemobbte Mitarbeiter sind unmotiviert und oft lange krankgeschrieben. Folgen von Mobbing sind also auch Produktionsausfälle, die laut „Mobbing-Report“ für Verluste in Milliardenhöhe bei Arbeitgebern und Sozialsystemen sorgen.
Definition: Was ist Mobbing?
In Deutschland existiert keine gesetzliche Bestimmung des Mobbing. Dennoch hat sich über die Jahre in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte eine Definition herauskristallisiert, die erklärt, was Mobbing ist: „Als Mobbing gilt die systematische Benachteiligung eines Mitarbeiters, die längere Zeit andauert. Dabei können die Kollegen mobben oder auch der Vorgesetzte“, erklärt der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Mobbing kann von Demütigungen bis zu sozialer Ausgrenzung und Beleidigungen reichen.
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Mobbing ist kein eigener Straftatbestand. Dennoch kann Mobbing strafrechtlich über andere Tatbestände geahndet werden. Zum Beispiel können schwere Mobbinghandlungen als Beleidigung nach §185 des Strafgesetzbuches (StGB) gefasst werden, als Nötigung nach §240 StGB oder als Verleumdung nach §187 StGB.
Möglich ist auch, schweres Mobbing eines Arbeitnehmers als Körperverletzung nach §223 StGB zu ahnen. Das ist beispielsweise in den Fällen denkbar, in denen ein Beschäftigter durch Mobbing krank wird und ein ärztliches Attest darüber vorweisen kann.
Mobbing beweisen: Mobbing-Tagebuch führen
Arbeitnehmer, die Opfer von Mobbing sind, können sich wehren. Dabei müssen sie sich aber zunächst bewusst machen: Sie tragen die Beweislast. Sie müssen also nachweisen, dass Kollegen oder Vorgesetzte sie mobben.
Dabei werden Zeugen für das Mobbing selten zur Verfügung stehen, denn kaum ein Kollege wird gegen andere Kollegen oder gar den Chef aussagen. Das werden am ehesten die Kollegen tun, die den Arbeitsplatz gewechselt haben und in einem anderen Unternehmen arbeiten. Ihre Kontaktdaten sollte man sich sichern.
Abgesehen von Zeugen für das Mobbing kann es helfen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Darin sollte man akribisch festhalten, wann man welche Schikane erlebt hat. Als Beweismittel für das Mobbing können auch Fotos nützlich sein.
Außerdem sollte sich jemand, der sich im Job gemobbt fühlt, von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. In der Beratung können Arbeitnehmer und Anwalt zunächst klären, ob die Probleme am Arbeitsplatz tatsächlich auf Mobbing beruhen.
„Manchmal klaffen die subjektive Wahrnehmung und die Realität weit auseinander“, sagt Rechtsanwalt Michael Eckert. Von Mobbing könne man zum Beispiel nicht sprechen, wenn der Chef ab und zu schlecht gelaunt und unfreundlich sei. „Ob Menschen bestimmte Handlungen als Mobbing werten, ist auch oft eine Frage der Persönlichkeit“, sagt Eckert. Manche Menschen seien sensibler als andere.
Mobbing: Kann man dagegen klagen?
Vielleicht wegen dieses „sujektiven Faktors" geben deutsche Arbeitsgerichte Klagen wegen Mobbing selten statt. „Die Arbeitsgerichte haben die Hürden für solche Klagen sehr hoch gehängt“, sagt Rechtsanwalt Eckert.
Dennoch ist es nicht unmöglich, sich vor Gericht gegen Mobbing zur Wehr zu setzen und dort unter Umständen ein Schmerzensgeld zu erstreiten. Zumindest ist das in belegbaren Fällen von Mobbing denkbar, in denen der Arbeitgeber entweder selbst mobbt oder Mobbing unter Kollegen nicht Einhalt gebietet.
Denn Arbeitgeber müssen Vorwürfen des Mobbing in einem Unternehmen nachgehen und die Schikanen abstellen. Dazu sind Vorgesetzte aufgrund ihrer Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber Angestellte verpflichtet. Wer gegen Mobbing klagen will, sollte nicht zu lange warten, da Ansprüche auf Schmerzensgeld verwirken können.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.02.2016
- Autor
- ime