Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Weihnachtsgeld

Anspruchslose Arbeit­nehmer

Weihnachtsgeld gibt es in der Regel nur, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. © Quelle: www.panthermedia.de

Einen Extrazu­schuss zu Heiligabend? So schön Weihnachtsgled auch ist - nicht jeder Arbeit­nehmer hat darauf Anspruch.

Weihnachts­ge­schenke können ganz schön teuer werden, daher ist das Weihnachtsgeld bei Arbeit­nehmern gern gesehen. Doch längst nicht jeder bekommt zu den Festtagen Extra-Geld vom Arbeitgeber. Einen Anspruch haben Arbeit­nehmer nur, wenn sich das aus dem Arbeits­vertrag ergibt, sagt Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Enthält der Vertrag keine Regelungen, lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag oder in die Betriebs­ver­ein­ba­rungen. Auch dort können Ansprüche auf Weihnachtsgeld festge­halten sein.

Findet sich dort nichts, können Arbeit­nehmer noch prüfen, ob sie einen Anspruch aus „ betrieb­licher Übung" haben. Diesen Anspruch gibt es immer dann, wenn ein Arbeitgeber den Angestellten mindestens drei Jahre hinter­einander Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte. Dann durften Arbeit­nehmer auf die Zahlung vertrauen - und sie steht ihnen erneut zu.

Zahlt der Arbeitgeber dennoch nicht, bleibt letztlich nur der Gang vor Gericht. Wer das Weihnachtsgeld einklagen will, sollte aber rasch aktiv werden. „ Viele Arbeits­verträge enthalten Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeits­ver­hältnis geltend gemacht werden müssen" , so Oberthür.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa
Bewertungen
412
Themen
Arbeit­nehmer Geld Weihnachten

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite