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Weihnachtsdekoration

Advent, Advent, der Schreibtisch brennt

Kann teuer werden: offenes Feuer am Arbeitsplatz. © Quelle: DAV

Viele Büros sind in der Weihnachtszeit festlich geschmückt. Wer friedliche Weihnachten erleben möchte, sollte vor dem Dekorieren aber unbedingt den Chef fragen – und die Brandschutz­ordnung lesen.

In Sachen Besinn­lichkeit wird in mancher deutschen Nachbar­schaft dick aufgetragen. Es herrscht eine verbissene Deko-Konkurrenz: Weihnachts­männer, Sterne und Rentiere blinken, scheinen und leuchten um die Wette.

Viele Weihnachtsfans möchten ihrer frohen Erwartung aber nicht nur im privaten Rahmen Ausdruck verleihen – sie dekorieren auch den Arbeitsplatz: ein Mini-Tannenbaum neben dem Bildschirm, ein paar Christ­baum­kugeln an der Schreib­tischlampe. Und wer es richtig gemütlich mag, stellt einen Adventskranz auf und zündet jeden Montag stolz die nächste Kerze an.

Vor dem Anzünden den Chef fragen

Bevor Arbeit­nehmer ihren Schreibtisch in eine weihnachtliche Landschaft verwandeln, sollten sie aber unbedingt eine Erlaubnis vom Chef einholen. Bei vielen Arbeit­gebern ist private Dekoration verboten. Das liegt in der Regel nicht an Weihnachts­muffeln in der Chefetage, sondern hat praktische Gründe: Elektrische Beleuchtung verbraucht Strom, und der kostet Geld. Vor allem, wenn die Beleuchtung nachts nicht abgeschaltet wird. Noch wichtiger ist allerdings die Brandgefahr, die von brennenden Kerzen und trockenen Tannen­nadeln ausgeht.

Auch wenn der Chef Weihnachts­schmuck erlaubt, gilt deshalb: Arbeit­nehmer sollten bei ihrer weihnacht­lichen Instal­la­tionen dafür sorgen, dass nichts anbrennen kann, und unbedingt die Brandschutz­ordnung des Arbeit­gebers beachten. Wie zu Hause sollten brennenden Kerzen zum Beispiel nie unbeauf­sichtigt gelassen werden.

Arbeit­nehmer tragen selbst die Verant­wortung für die Deko – auch wenn etwas schief geht. „Kippt zum Beispiel eine Kerze um und setzt das Büro in Flammen, haftet der Arbeit­nehmer“, sagt Rechts­anwalt Peter Konrad von der Arbeits­ge­mein­schaft Versiche­rungsrecht des Deutschen Anwalt­verein (DAV). Wer keine oder eine nicht ausrei­chende Haftpflicht­ver­si­cherung hat, kann auf einem gewaltigen Schaden sitzen bleiben.

Dekorieren bis zur Abmahnung

Ein Recht auf einen advent­lichen Arbeitsplatz gibt es für Arbeit­nehmer übrigens nicht. „Als Eigentümer des Gebäudes kann der Arbeitgeber selbst­ver­ständlich verbieten, dass am Arbeitsplatz Weihnachts­schmuck aufgestellt wird“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im DAV. Wer trotz eines ausdrück­lichen Verbots das Büro schmückt, dem droht Ärger. „Damit verstößt man streng genommen gegen den Arbeits­vertrag und kann sogar abgemahnt werden“, so die Arbeits­rechtlerin Dr. Oberthür.

Vorsichtige Arbeit­nehmer dekorieren also lieber zu Hause. Auch wenn mancher deutsche Vorgar­ten­be­sitzer es anders sieht, gilt ohnehin: Wahre Besinnung kommt von innen.

Probleme mit dem Chef? Anwaltlich beraten lassen

Ob zur Weihnachtszeit oder in der restlichen Zeit des Jahres - bei einem Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie über eine anwaltliche Beratung nachdenken. Haben Sie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung erhalten und fühlen sich ungerecht behandelt? Oder befinden Sie sich in einem anderen arbeits­recht­lichen Konflikt, in dem Sie nicht weiter­wissen? Eine Rechts­an­wältin für Arbeitsrecht kann Sie beraten und einschätzen, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist. Einen Expertin in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Datum
Aktualisiert am
12.12.2016
Autor
pst/red
Bewertungen
787
Themen
Abmahnung Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Versicherung Weihnachten

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