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Gehalt

Entgelt­trans­pa­renz­gesetz: das müssen Arbeit­nehmer wissen

Viele Deutschen wünschen sie mehr Transparenz beim Lohn. © Quelle: Ingold/gettyimages.de

Sie wollten schon immer wissen, ob Sie fair bezahlt werden? Ein neues Gesetz für mehr Lohnge­rech­tigkeit soll Arbeit­nehmern erleichtern, es heraus­zu­finden. Wie das Entgelt­trans­pa­renz­gesetz funktioniert, erklärt die Anwalt­auskunft.

Über Geld spricht man nicht: Dieser Grundsatz gilt in vielen deutschen Unternehmen bis heute. Was die Kollegen verdienen, wissen hierzulande nur die Wenigsten. Die Folge sind teils erhebliche Lohnun­ter­schiede für gleiche Arbeit.

Das am 6. Juli 2017 in Kraft getretene Entgelt­trans­pa­renz­gesetz soll jetzt Abhilfe schaffen. Es ermöglicht Arbeit­nehmern zu erfahren, ob sie beim Gehalt benach­teiligt werden. Voraus­setzung: Das Unternehmen beschäftigt nicht weniger als 200 Angestellte und mindestens sechs Kollegen des jeweils anderen Geschlechts erfüllen einen ähnlichen Job wie der Antrag­steller.

Das genaue Gehalt des Kollegen erfährt man nicht 

Konkret verläuft die Anfrage so: Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, lassen Arbeitgeber ihren Auskunfts­wunsch anonym an die Personal­ab­teilung weiter­leiten. Ist dies nicht der Fall, wenden sie sich direkt an die Personal­ab­teilung – dann jedoch ohne Anonymi­sierung. Für eine Antwort hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit.

Das Gehalt einzelner Mitarbeiter erfahren Arbeit­nehmer jedoch nicht. Antworten beziehen sich grundsätzlich auf das Durchschnitts­gehalt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts. „Ob diese Auskunft als Grundlage für eine Klage auf höhere Vergütung herangezogen werden kann, ist fraglich,“ sagt Dr. Nathalie Oberthür, Fachan­wältin für Arbeits- und Sozialrecht in Köln. 

Anfrage kann gutes Argument für nächste Gehalts­ver­handlung sein 

Denn selbst wenn die Antwort ergibt, dass ein Mitarbeiter tatsächlich weniger verdient: Das Gehalt anpassen muss der Arbeitgeber deshalb nicht. „Dem Einzelnen bringt die Anfrage wahrscheinlich wenig mehr als ein gutes Argument für die nächste Gehalts­ver­handlung“, so Dr. Oberthür. Dennoch sei es ein erster Schritt zu mehr Transparenz bei der Vergütung.

Was Arbeit­nehmer über Gehalts­ver­hand­lungen wissen müssen lesen Sie hier.

Ein rechtlicher Anspruch auf mehr Geld kann sich dann ergeben, wenn der Chef anderen, in vergleichbaren Positionen tätigen Mitarbeitern im Unternehmen das Einkommen erhöht, einen Arbeit­nehmer aber davon willkürlich und ohne sachlichen Grund ausnimmt. Ein solches Vorgehen könnte gegen den Grundsatz der Gleich­be­handlung verstoßen und dem übergangenen Mitarbeiter deshalb ein Anspruch auf mehr Lohn oder Gehalt zustehen.

Wer sich aufgrund der Höhe seinen Gehaltes unberechtigt übergangen fühlt, kann sich an eine Rechts­an­wältin oder an einen Rechts­anwalt wenden und sich von diesem beraten und über die Rechtslage informieren lassen.

Datum
Aktualisiert am
17.07.2017
Autor
red
Bewertungen
1140
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Lohn

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