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Geringfügig Beschäftigt

Minijob: Was Sie zu Versicherung, Urlaub & Mindestlohn wissen sollten

Reinigungskräfte in Privathaushalten sind oft als Minijobber angestellt. © Quelle: Bradbury/gettyimages.de

Mehr als 6,6 Millionen Menschen in Deutschland sind geringfügig entlohnte Beschäftigte, sie gehen also einem Minijob nach. Das zeigt der Quartals­bericht der Minijob-Zentrale von September 2016. Knapp 300.000 der Minijobber arbeiten demnach in Privat­haus­halten. Haben Arbeit­nehmer im Minijob ein Recht auf den Mindestlohn? Wieviel Urlaub steht ihnen zu und wie sieht es mit dem Versiche­rungs­schutz aus? Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt die Rechtslage.

Reinigungs­kräfte in privaten Haushalten arbeiten nicht selten schwarz. Den Lohn bekommen sie dann „bar auf die Hand“. Das scheint zunächst praktisch. Sowohl für Arbeit­nehmer als auch Arbeitgeber ist es aber deutlich besser, wenn diese die Reinigungs­kräfte als Minijobber anmelden. Private Arbeitgeber können ihre Kosten dann teilweise von der Steuer absetzen. Und vermeiden Strafen, unter anderem wegen Steuer­hin­ter­ziehung.

Wieviel darf ich als Minijobber maximal verdienen?

Als Minijobber darf man maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Innerhalb dieser Grenze können Arbeit­nehmer auch mehrere Minijobs gleich­zeitig ausüben. Wer bereits in Vollzeit arbeitet, darf nebenbei noch einen Minijob haben. Auch Rentner können in Minijobs arbeiten. Der Lohn wird aber unter Umständen auf die Rente angerechnet.

„Verdient man mehr als 450 Euro, kommt man in eine sogenannte Gleitphase“ erklärt Rechts­anwalt Michael Eckert von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Dann müssten Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge abgeführt werden, sowohl der Arbeit­nehmer- als auch der Arbeit­ge­berteil.

Was kann ich tun, wenn mein Chef den Mindestlohn für meinen Minijob nicht zahlt?

Wer einen Minijob ausübt, hat Anspruch auf den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Geringfügig Beschäftigte müssen also höchstens 51 Stunden pro Monat arbeiten. Teilweise werden auch Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien auf den Mindestlohn angerechnet. „Welche Vergütungs­be­standteile anrechenbar sind, ist kompliziert und von der Rechtsprechung nicht komplett geklärt“, warnt Rechts­anwalt Eckert. So sei es zum Beispiel ein Unterschied, ob ein Arbeit­nehmer Weihnachtsgeld oder ein 13. Monats­gehalt bekomme.

Wer vermutet, dass er um den Mindestlohn betrogen wird, sollte sich an einen Rechts­anwalt für Arbeitsrecht wenden. In unserer Anwaltssuche finden Sie Experten aus ganz Deutschland. Gering­ver­diener, die sich die Kosten nicht leisten können, sollten Beratungshilfe beantragen. In manchen Städten bieten die Anwalt­vereine kostenlose Erstbe­ra­tungen an.

Zum Betriebsrat zu gehen – was Minijobber aus größeren Unternehmen möglicherweise erwägen – hält Eckert nicht für sinnvoll. Betriebsräte seien nicht befugt, Rechts­be­ratung zu leisten. Wer Mitglied in einer Gewerk­schaft sei, könne sich aber dorthin wenden, so der Rechts­anwalt.

Welchen Urlaubs­an­spruch habe ich als Minijobber?

Teilzeit­kräfte dürfen im Vergleich zu Vollzeit­be­schäf­tigten nicht benach­teiligt werden. Wer einen Minijob ausübt, hat den gleichen Urlaubs­an­spruch wie Arbeit­nehmer in Vollzeit – auf die reduzierte Arbeitszeit herunter­ge­rechnet. Bei einer Fünfta­gewoche haben Arbeit­nehmer ein Recht auf 20 Urlaubstage. Arbeitet ein Minijobber jeden Tag zwei Stunden, hat er den gleichen Anspruch. Wer nur einen Tag pro Woche arbeitet, darf vier Tage pro Jahr frei nehmen. „Als Kontroll­über­legung gilt: Jeder hat Anspruch auf vier Wochen Urlaub im Jahr“, fasst der Rechts­anwalt aus Heidelberg zusammen.

Bin ich als Minijobber bei Unfällen und Krankheit versichert?

Über den Minijob selbst sind Arbeitgeber nicht kranken­ver­sichert. Es ist aber in der Regel eine Nebentä­tigkeit: Minijobber üben daneben meist eine Vollzeit­tä­tigkeit aus, studieren oder betreuen Kinder und Haushalt. Sie sind dann zum Beispiel über ihre Vollzeit­tä­tigkeit oder den Ehepartner kranken­ver­sichert. Für angemeldete Minijobber können Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Bei Unfällen springt die Unfall­ver­si­cherung über die Berufs­ge­nos­sen­schaft ein.

Wie muss ich einen Minijobber anmelden, der in meinem Haushalt arbeitet?

Ob als Reinigungskraft, im Garten oder im Haushalt: Wer in seinem Privat­haushalt einen Arbeit­nehmer auf Minijobbasis beschäftigt, muss ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Arbeitgeber muss dabei angeben, welche Vergütung der Minijobber erhält und wie seine Arbeits­zeiten sind. Diese Angaben müssen zwei Mal im Jahr gemeldet werden. Die Minijob­zentrale rechnet dann aus, welche Abgaben gezahlt werden müssen. Für Minijobber sind die Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge deutlich niedriger als für Vollzeit­be­schäftigte.

Kann ich die Lohnkosten von der Steuer absetzen?

Arbeitgeber von Minijobbern können die Lohnkosten teilweise von der Steuer absetzen. Pro Jahr können sie 20 Prozent der entstandenen Kosten – bis 510 Euro – in der Steuer­erklärung geltend machen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich meine Reinigungskraft nicht anmelde?

Wer in seinem Haushalt einen Arbeit­nehmer schwarz beschäftigt, macht sich der Steuer­hin­ter­ziehung und Nichtzahlung der Beiträge zur Sozial­ver­si­cherung schuldig. Dafür droht mindestens ein Bußgeld. Hat der nicht angemeldete Arbeit­nehmer einen Unfall, muss der Arbeitgeber für die Schäden aufkommen – möglichweise sogar in Form einer lebens­langen Rente.

Datum
Aktualisiert am
16.03.2017
Autor
vhe
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Steuern Unternehmen Versicherung

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