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Sommer

Dürfen Eltern freinehmen, wenn die Kinder hitzefrei haben?

Gemeinsam macht Hitzefrei noch mehr Spaß. © Quelle: Geri Lavrov/gettyimages.de

Die Frage klingt nur auf den ersten Blick leicht absurd, denn gibt es Hitzefrei, haben viele berufs­tätige Eltern jüngerer Kinder ein Problem: Wer passt auf den Nachwuchs auf?

Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufs­tätige Eltern die Betreuung neu organi­sieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel unbezahlt freistellen muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen. Darauf weist Dr. Nathalie Oberthür hin, Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein und Fachan­wältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Einen Themen­überblick zu Rechts­fragen bei Hitze im Sommer finden Sie hier

Die Antwort auf die im Titel gestellte Frage lautet also: Ja, unter bestimmten Umständen. Gibt es wirklich keine alternative Betreu­ungs­mög­lichkeit, muss das arbeitende Elternteil vom Chef freibe­kommen.

Welche rechtlichen Regelungen es in Bezug auf Hitze am Arbeitsplatz gibt, können Sie hier nachlesen.

Datum
Aktualisiert am
15.09.2016
Autor
dpa/red
Bewertungen
3368
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Kinder Schule

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