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Arbeit­nehmer

Keine Unfall­ver­si­cherung in der Mittagspause

Das Mittagessen in der Kantine ist nicht versichert - der Weg dahin aber schon. © Quelle: dpa

Einmal schnell zum Bäcker um die Ecke, um ein Brötchen zu holen. Wenn es in der Mittagspause dann zu einem Unfall kommt, gilt nicht der gesetzliche Versiche­rungs­schutz. Der gilt nicht einmal, wenn jemand in der Kantine stolpert und sich dabei verletzt.

Haben Arbeit­nehmer in der Mittagspause einen Unfall, sind sie in der Regel nicht gesetzlich unfall­ver­sichert. Darauf weist die Kölner Rechts­an­wältin Nathalie Oberthür von der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) hin. Denn Arbeit­nehmer gingen in der Pause rechtlich gesehen „eigenwirt­schaft­lichen Tätigkeiten“ nach. Sie essen oder machen einen kurzen Spaziergang um den Block. Weil diese Tätigkeiten nicht direkt etwas mit der Arbeit zu tun haben, seien sie dann auch nicht versichert.

Betriebs­gefahr in der Pause

Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn sich in der Pause eine „besondere Betriebs­gefahr realisiert“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Angestellte nur deshalb in die Pause gehen, weil es am Arbeitsplatz sehr heiß ist, weil die Klimaanlage nicht funktioniert. Das hätten sie üblicherweise nicht gemacht - der Unfall wird also der Arbeit zugerechnet und ist deshalb versichert. In so einem Einzelfall könne der Versiche­rungs­schutz also doch greifen, erläutert Oberthür.

Wann der Versiche­rungs­schutz in der Mittagspause gilt, kann sich sogar von einer Minute zur anderen ändern, betont die Rechts­an­wältin: So sei das Mittagessen in der Kantine zwar nicht versichert - der Weg dahin aber schon.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/tmn/red
Bewertungen
380
Themen
Arbeit­nehmer Unfall Unfall­ver­si­cherung

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