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Feiertag = freier Tag?

Das Recht von Arbeit­nehmern an Feiertagen

Weltfrauentag, Ostern, Weihnachten, Tag der Arbeit: Bundesweit gibt es jährlich elf Feiertage, zwei davon sind immer Sonntage. Die anderen neun können aber auch auf Werktage fallen. Im Folgenden zeigen wir, welche besonderen Rechte Arbeit­nehmer an diesen Tagen genießen.

Der Chef stört an Weihnachten, der Kollege will Ostern frei machen: In unserer Übersicht klären wir alle Fragen für Arbeit­nehmer an Feiertagen. 

Darf ein Chef verlangen, an Feiertagen zu arbeiten?

Grundsätzlich ja – zumindest in bestimmten Branchen. Arbeit­nehmer, die in einer Branche tätig sind, in der Sonn- und Feiertags­arbeit erlaubt ist, dürfen auch zur Feiertags­arbeit verpflichtet werden. Beispielsweise gehört die Gastronomie dazu.

Bezüglich der Sonntags­arbeit schreibt das Arbeits­zeit­gesetz vor, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäf­ti­gungsfrei bleiben müssen. Eine solche Regelung existiert jedoch für Feiertage nicht.

Haben Arbeit­nehmer Anspruch auf Zuschläge?

Nein, nicht grundsätzlich. Oftmals finden sich solche Regelungen aber in Tarif- oder Arbeits­ver­trägen. Ist dort nichts zu finden, gibt es auch nicht mehr Gehalt.

Müssen Arbeit­nehmer für ihren Chef oder Kollegen an einem freien Feiertag erreichbar sein?

Auch wenn viele Arbeit­nehmer den Chef nicht gerne abblitzen lassen – rechtlich ist das meistens völlig in Ordnung.  Denn grundsätzlich müssen Arbeit­nehmer in ihrer Freizeit nicht für den Chef erreichbar sein. Das bedeutet auch, nicht ans Telefon gehen und Emails beantworten zu müssen.

Ausnahmen gelten allerdings bei Berufen, in denen eine Rufbe­reit­schaft vorge­sehen ist. Bei Ärzten ist zum Beispiel eine Erreich­barkeit zu bestimmten Zeiten in der Freizeit berufliche Pflicht. Diese Bereit­schafts­pflichten sollten im Arbeits- und Tarif­vertrag, oder Betriebs­ver­ein­ba­rungen ganz genau geregelt sein. Arbeit­nehmer sollten also unbedingt immer zuerst immer ihren Arbeits­vertrag genau studieren.

Weltfrauentag: Gilt der Feiertag für mich, wenn meine Firma in einem anderen Bundesland sitzt?

Am 8. März ist Weltfrauentag. In vielen Ländern ist dies ein Feiertag, und dementsprechend darf die Arbeit ruhen. Wie sieht es aber aus, wenn innerhalb eines Landes unterschiedliche Feiertage als solche gelten? Beispiel Weltfrauentag: Bisher ist der 8. März lediglich in den Bundes­ländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als Feiertag eingeführt worden, in allen anderen Bundes­ländern ist es ein regulärer Arbeitstag.

Wenn Arbeit­nehmende nun zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen mobil arbeiten, ihre Firma jedoch in Berlin sitzt, was gilt dann für die eigene Arbeitszeit? Grundsätzlich entscheidet hier, dass das Feiertagsrecht am Arbeitsort gilt. Das heißt: Wer beispielsweise am Weltfrauentag in Berlin arbeitet, obwohl das Unternehmen in NRW ansässig ist, hat trotzdem in Berlin frei. Denn der Arbeitsort ist entsprechend im Bundesland Berlin.

 

Datum
Aktualisiert am
07.03.2024
Autor
ndm
Bewertungen
2641
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Urlaub

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