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Echt Recht?

Stunden-Attest: Ist eine Teilzeit-Krankschreibung möglich?

Teilkrankschreibung – stundenweise arbeiten trotz Krankschreibung
© Quelle: DAV / Patrick J. Lynch (CC BY 2.5)

Gibt es so etwas wie Stunden-Atteste oder Teilzeit-Krankschrei­bungen? Rechts­anwalt Swen Walentowski klärt die Frage unserer Leserin Patrica H. aus Weimar.

Liebe Patricia H.,

herzlichen Dank für Ihre interessante Frage, die ich natürlich gern beantworte. Ich beginne mit einem Beispiel: Ein Arbeit­nehmer, der auf einer glatten Straße ausrutscht und sich ein Bein bricht, ist arbeits­unfähig und erhält von seinem Arzt eine Krankschreibung, und zwar solange, bis er wieder genesen ist.

Erkrankte Arbeit­nehmer bekommen derzeit bis zu sechs Wochen lang eine Entgelt­fort­zahlung vom Arbeitgeber und danach bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung - sofern es sich um dieselbe Erkrankung handelt. So sieht das aktuelle Prozedere aus.

Theoretisch denkbar wäre im beschriebenen Fall aber, dass der Arzt den Patienten zu etwa 75 Prozent krankschreibt und dieser den Rest der Zeit arbeiten geht – wenn dies vom ausgeübten Beruf her möglich ist und der Patient etwa einer sitzenden Tätigkeit vor einem Computer nachgeht. Die gesetzliche Krankenkasse würde dann zum Teil Krankengeld zahlen, der Rest wären Lohn oder Gehalt.

Allerdings ist das nur ein Gedankenspiel, denn es gibt in Deutschland aktuell keine Teilzeit-Krankschreibung, kein Attest für nur einige Stunden am Tag. Anders als in Schweden beispielsweise, wo solche Modelle durchaus praktiziert werden. Demgegenüber ist man in Deutschland entweder arbeits­unfähig und bleibt komplett zu Hause oder man ist gesund und geht eben arbeiten. Ein Entweder-Oder also.

Was das deutsche Gesund­heitswesen aber kennt, ist das sogenannte Hamburger Modell, über das lange erkrankte Arbeit­nehmer ihre Arbeit in einem Unternehmen schrittweise wieder aufnehmen können. Die Beschäf­tigten arbeiten dabei in den ersten zwei oder drei Wochen der Wieder­ein­glie­derung mit einer geringen Stundenzahl und steigern diese über einen gewissen Zeitraum bis zur Vollzeit oder ihrer vertraglich verein­barten Arbeitszeit. In dieser Rückkehrphase zahlen die gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rungen Krankengeld.

Allerdings haben Arbeit­nehmer keinen Anspruch darauf, über das Hamburger Modell wieder in ihren Job eingegliedert zu werden. Man braucht dafür die Zustimmung des Arbeit­gebers. Etwas anderes kann aber für schwer­be­hinderte Arbeit­nehmer gelten, die unter Umständen eine Wieder­ein­glie­derung auch dann durchsetzen können, wenn ihr Arbeitgeber hierzu nicht bereit ist.

Übrigens wurde Ende 2015 hierzulande über eine Teilzeit-Krankschreibung debattiert. Der Auslöser dafür war die Veröffent­lichung eines Gutachtens, das Bundes­ge­sund­heits­mi­nister Hermann Gröhe 2014 in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten sollte Lösungen entwickeln, um die Frage zu beantworten, wie man die explodie­renden Gesund­heits­kosten eindämmen könnte.

Dabei leiden die gesetz­lichen Kranken­kassen vor allem unter hohen Kranken­geld­zah­lungen, die etwa in 2014 rund 10,6 Milliarden Euro betrugen. Über eine Teilzeit-Kranken­schreibung hofft man, die Kosten für das Krankengeld zu reduzieren, denn dabei würden sich, wie beschrieben, ja auch die Arbeitgeber an den Kosten beteiligen.

Datum
Aktualisiert am
14.06.2018
Autor
Swen Walentowski
Bewertungen
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Themen
Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Gesundheit Krankheit Krankschreibung

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