Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Schnelle Kippe

Bei der Arbeit: Keine Vergütung von Raucher­pausen

Wer während der Arbeitszeit zur Zigarette greift, muss dafür seinen Arbeitsplatz verlassen. Für diese Zeit muss der Arbeitgeber aber keinen Lohn zahlen. © Quelle: Olsson/gettyimages.de

Wer während der Arbeitszeit zur Zigarette greift, muss dafür seinen Arbeitsplatz verlassen. Das heißt, er macht in der Regel mehr Pausen als der nichtrau­chende Kollege. Nicht immer werden diese Pausen vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber kann das allerdings festlegen.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwalt­vereins  (DAV) weist auf eine Entscheidung des Landes­ar­beits­ge­richts Nürnberg vom 05. August 2015 (AZ: 2 Sa 132/15) hin. Ein Arbeit­nehmer hatte geklagt, nachdem in einer Betriebs­ver­ein­barung (BV) die Neuerung festgelegt worden war, dass die Mitarbeiter für eine Rauchpause am Zeiter­fas­sungsgerät aus- und wieder einstempeln müssen.

Der Lagerar­beiter und Stapler­fahrer arbeitete in einem Betrieb, in dem es sich eingebürgert hatte, dass die Mitarbeiter zum Rauchen ihren Arbeitsplatz verlassen durften, ohne ein- und auszustempeln. Dementsprechend zog der Arbeitgeber für diese Raucher­pausen auch keinen Lohn ab.

2006 legte eine Betriebs­an­weisung fest, dass die Mitarbeiter nur noch auf einer extra eingerichteten Raucherinsel am Haupteingang nahe der Stechuhr rauchen dürften.

Für die Raucherpause muss Stechuhr benutzt werden

2013 folgte eine BV über das Rauchen im Unternehmen. Unter anderem hieß es dort:„Beim Entfernen vom Arbeitsplatz zum Rauchen sind die nächst­ge­legenen Zeiter­fas­sungs­geräte gem. Anlage zum Ein- und Ausstempeln zu benutzen.“

Nachdem die BV Anfang 2013 in Kraft getreten war, musste der Mitarbeiter Lohnabzüge hinnehmen: Für den Monat Januar 2013 wurden ihm 210 Minuten für Raucher­pausen von der Arbeitszeit abgezogen und nicht vergütet. Er errechnete daraus einen „Fehlbetrag“ in Höhe von 44,41 Euro brutto. Für den Februar waren 96 Minuten (Fehlbetrag: 20,30 Euro) und für den März 572 Minuten (Fehlbetrag: 120,96 Euro). Das sah der Mann nicht ein und klagte.

Unter anderem argumen­tierte er, dass er aus dem Verhalten des Arbeit­gebers habe schließen können, dass die Raucher­pausen auch zukünftig weiter bezahlt würden. Über Jahre hinweg seien die Raucher­pausen im Umfang von durchschnittlich 60-80 Minuten pro Arbeit­nehmer und Tag durch Fortzahlung der Vergütung gebilligt worden. Die neue Betriebs­ver­ein­barung verpflichte die Mitarbeiter lediglich, die örtlichen Zeiter­fas­sungs­geräte zu nutzen.

Die Frage nach einer Entgelt­zah­lungs­pflicht für diesen Zeitraum sei davon nicht betroffen. Mit den Raucher­pausen verletze er auch seine Hauptleis­tungs­pflichten aus dem Arbeits­ver­hältnis nicht. In der BV heiße es: „Rauchen ist während der normalen Pausen und ansonsten erlaubt, solange wie bisher betriebliche Belange nicht beeinträchtigt werden.“ Es entspreche daher der betriebs­üb­lichen Abwicklung des Arbeits­ver­hält­nisses, dass die Mitarbeiter Raucher­pausen machen dürften.

Kein Anspruch wegen betrieb­licher Übung

Die Richter in zwei Instanzen entschieden, dass der Mann keinen Anspruch auf den vollen Lohn habe. Insbesondere lägen die Voraus­set­zungen für eine betriebliche Übung nicht vor.

Der Mann hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass nach Inkraft­treten der BV für Raucher­pausen kein Lohn abgezogen würde. Bei den rauchenden Mitarbeitern reduziere sich die Arbeits­leistung täglich um rund 60 bis 80 Minuten, wie der Mann selbst angegeben habe. Dass der Betrieb das geduldet habe, ändere nichts daran, dass die Mitarbeiter die Raucher­pausen eigenmächtig in Anspruch genommen hätten. Das stelle eine Verletzung der Hauptleis­tungs­pflicht aus dem Arbeits­ver­hältnis dar.

Darüber hinaus wiesen die Richter auf die Ungleich­be­handlung von Rauchern und Nichtrauchern hin, da den Rauchern zusätzliche bezahlte Pausen gewährt worden seien. Ein „schützens­wertes Vertrauen“, dass dieser gleich­heits­widrige Zustand beibehalten werde, habe nicht entstehen können.

Datum
Aktualisiert am
15.01.2016
Autor
Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht
Bewertungen
3579
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Betrieb Gehalt

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite