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Arbeitsplatz

Fotos, Essen, Chaos: Was ist am Schreibtisch erlaubt?

Mit der Ordnung im Büro nehmen es nicht alle Arbeitnehmer so genau. © Quelle: Jetta Productions/gettyimages.de

Der Schreibtisch am Arbeitsplatz ist zum Arbeiten da – das gilt zumindest für den Großteil der deutschen Bürohengste. Teilweise scheinen aber die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem beziehungsweise Arbeit und Pausen zu verschwimmen: Manche Angestellten essen am Schreibtisch, stellen Fotos von ihrer kompletten Familie auf oder lassen ihren Arbeitsplatz im Chaos versinken. Drohen ihnen Sanktionen?

Wer einmal eine Runde durch ein durchschnitt­liches Bürogebäude dreht, wird die Arbeits­plätze komplett unterschiedlich vorfinden. Es sind sicher einige chaotische Schreib­tische dabei, auf denen sich Papier­stapel türmen, andere sind so sauber, dass man von der Oberfläche essen könnte. Dass manche Mitarbeiter das tun, sieht man teilweise an benutztem Geschirr und schmutzigen Tassen.

Fest steht: Was am Schreibtisch erlaubt ist und was nicht, entscheidet der Chef. „Der Arbeitgeber hat das Hausrecht. Das heißt, dass er auch das Direkti­onsrecht hat und die betriebliche Ordnung bestimmen kann“, informiert Dr. Nathalie Oberthür, Anwältin für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäfts­füh­renden Ausschusses der gleich­namigen Arbeits­ge­mein­schaft im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Allerdings müsse es mit dem Betriebsrat besprochen werden, wenn etwas untersagt werde.

Essen am Schreibtisch kann verboten werden

So kann der Chef es in Abstimmung mit dem Betriebsrat verbieten, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz Musik hören oder am Schreibtisch essen. Wichtig ist jedoch: Ist Essen am Arbeitsplatz nicht erlaubt, muss den Angestellten ein Pausenraum oder eine Teeküche zur Verfügung stehen, in der sie essen können.

Chaos auf dem Schreibtisch – Chef kann Mitarbeiter zum Aufräumen verpflichten

Wie sieht es mit Chaos auf dem Schreibtisch aus? Auch zum Zustand des Schreib­tisches kann der Chef Vorschriften machen. So kann er zum Beispiel einen Mitarbeiter verpflichten, den Arbeitsplatz aufzuräumen. „Fotos, Dekora­ti­ons­artikel und religiöse Dinge wie Heiligen­figuren auf dem Schreibtisch muss der Arbeitgeber ebenfalls nicht dulden“, sagt Rechts­an­wältin Oberthür. In der Praxis werde aber kaum ein Chef solche Dinge verbieten.

Natürlich gibt es Grenzen: Wenn ausgiebiges Essen am Schreibtisch dazu führt, dass Arbeit liegen bleibt oder wichtige Unterlagen auf chaotischen Schreib­tischen nicht mehr zu finden sind, drohen Sanktionen – im schlimmsten Fall ist sogar eine Abmahnung möglich.

Datum
Aktualisiert am
25.02.2016
Autor
vhe
Bewertungen
2106
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Betriebsrat

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