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Urteil

Bei der Arbeit privat telefo­nieren: Kündigung erlaubt?

Quelle: Windsor/corbisimages.com
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© Quelle: Windsor/corbisimages.com

Eine Angestellte hat mehrfach vom Arbeits­telefon aus Glücksspiel-Hotlines angerufen. Als der Chef dies mitbekam, hat er sie fristlos entlassen. Dagegen hat die Frau jetzt geklagt. Vergeblich.

37 Anrufe, jeweils 50 Cent teuer: Eine Angestellte rief von ihrem Bürotelefon eine Glücksspiel-Hotline an. Sie wurde daraufhin fristlos entlassen. Nun hat sich die Kauffrau dagegen gewehrt - und geklagt.

Das Landes­ar­beits­gericht Düsseldorf entschied allerdings: Die Kündigung ist rechtens (AZ: 12 Sa 630/15).

Trotz fehlender Regelung: Gewinn­spiele dürfen nicht über Arbeits­te­lefone abgewickelt werden

In dem Unternehmen fehlte eine klare Regelung für private Telefonate über die Firmen­ap­parate. Laut den Düssel­dorfer Richtern schließe dies aber Gewinn­spiele nicht automatisch ein. Zwar sei eine fristlose Kündigung eine zu harte Entscheidung gewesen. Die ordentliche Kündigung blieb aber bestehen.

In erster Instanz vor dem Arbeits­gericht Wesel hatte die Frau noch Erfolg gehabt. Doch der Arbeitgeber beharrt auf der Kündigung und zog in die zweite Instanz. Die Mitarbeiterin habe ihre Vertrau­ens­stellung missbraucht.

Zu den Aufgaben der Bürokauffrau gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen, somit auch der Telefon­rechnung.

Als dem Geschäfts­führer die Anrufe auffielen, sprach er die Mitarbeiterin an. Am nächsten Tag räumte sie ein, die Anruferin gewesen zu sein und bot die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Doch drei Tage später erhielt sie die fristlose Kündigung.

Kündigungen: Häufiger Streit­ge­genstand vor deutschen Gerichten

Immer wieder beschäftigen sich deutsche Gerichte mit der Frage, wann eine Kündigung rechtens gewesen ist und wann nicht. So entschied beispielsweise das Landes­ar­beits­gericht Rheinland-Pflaz das private Internet­surfen während der Arbeitszeit nicht per se für verboten und gab dem betroffenen Arbeit­nehmer Recht. Bei einer maßlosen Internet­nutzung kann das aber schon ganz anders aussehen, wie das Landes­ar­beits­gericht Schleswig-Holstein einst entschied. 

Zudem finden Sie hier weitere Entschei­dungen deutscher Gerichte rund um erlaubte oder nicht erlaubte Kündigungen im Arbeitsleben.

Datum
Aktualisiert am
16.09.2015
Autor
dpa/red
Bewertungen
950
Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Arbeitsplatz Kündigung

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