Bußgeldkatalog: Drogen
Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Ecstasy, Kokain, Morphin oder Heroin ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | ||||
| beim ersten Mal | 250 Euro | 4 | 1 Monat | |
| beim zweiten Mal | 500 Euro | 4 | 3 Monate | |
| ab dem dritten Mal | 750 Euro | 4 | 3 Monate | |
| Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss | 7 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
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