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Tipps&Urteile

Wer macht wie lange Pause?

(DAV). Jeder Arbeit­nehmer hat Anspruch auf Pausen. Diese muss der Arbeitgeber grundsätzlich organi­sieren. Nur eine pauschale Stunde von der Zeit in der „Uhr“ abzuziehen, ist nicht erlaubt. Denn wie kann der Arbeitgeber immer wissen, wie lange der Mitarbeiter überhaupt Pause machen konnte?

Es ist eine Errungen­schaft des Arbeits­zeit­ge­setzes, dass Pausen zu gewähren sind und auch wahrge­nommen werden müssen. Grundsätzlich ist für die Organi­sation der Ruhezeiten der Arbeitgeber verant­wortlich. Er darf diese Aufgabe weder abwälzen noch pauschal eine Stunde Pause von der Arbeitszeit abziehen. Er muss vielmehr nachweisen können, dass der Mitarbeiter die Pause auch tatsächlich genommen hat, entschied das Arbeits­gericht in Hamm.

Pauschaler Abzug

Der Arbeitgeber ermittelte die Arbeitszeit anhand der „Kommt“- und „Geht“-Zeit der Zeiter­fassung und mithilfe der Mitarbei­ter­karten. Pro Tag zog er pauschal eine Stunde als Pausenzeit ab. Die genauen Ruhezeiten waren nicht geregelt. Gegen den pauschalen Abzug klagte ein Mitarbeiter. 

Klage erfolgreich

Mit Erfolg. Der Arbeitgeber könne nicht pauschal eine Stunde Pausenzeit pro Tag abziehen, entschieden die Richter. Er habe insbesondere nicht dargelegt, dass die Mitarbeiter die Pausen tatsächlich eingehalten hätten oder hätten einhalten können. Zudem habe es an Ausfüh­rungen gefehlt, wie man die Ruhezeiten organi­sa­torisch festgelegt und sicher­ge­stellt habe, dass diese auch eingehalten würden. All dies hätte der Arbeitgeber aber darlegen müssen. Das Gericht hatte ihn sogar dazu aufgefordert. Da er das nicht konnte, gab das Gericht dem Arbeit­nehmer recht.

Arbeits­ge­richts Hamm am 30. Januar 2013 (AZ: 3 Ca 1634/11)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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