In dem verhandelten Fall hatten sich Mieter über die Geräusche von Waschmaschine und Wäschetrockner aus der Nachbarwohnung beschwert. Der Vermieter änderte daraufhin die Hausordnung und verbot den Gebrauch von diesen Geräten in der Wohnung. Sie sollten nur noch in der Waschküche im Keller eingesetzt werden können. Die Nachbarn wollten ihre Geräte aber weiter in ihrer Wohnung betrieben und zogen vor Gericht.
Mit Erfolg: Der Gebrauch von Waschmaschinen und Wäschetrocknern gehöre heutzutage ohne weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, solange vertraglich ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart sei. Völlig untersagt werden könne der Gebrauch durch die geänderte Hausordnung in diesem Fall nicht. Lediglich die Einhaltung von Ruhezeiten und das Gebot der Rücksichtnahme könne festgehalten werden. Mitmieter müssten die Geräusche hinnehmen.
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