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Arbeit­nehmer können Einblick in ihre Personalakte verlangen

(dpa/red). Mitarbeiter können vom Arbeitgeber verlangen, Einblick in ihre Personalakte zu erhalten. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handels­kam­mertag mit.

Dabei dürfen ihnen keine Kosten entstehen. Wer möchte, kann ihr außerdem eigene Erklärungen oder Unterlagen beifügen. Das kann etwa eine Gegendar­stellung zu einer Abmahnung sein oder ein Zeugnis über eine Zusatz­qua­li­fi­kation. 

Die Personalakte enthält sämtliche Unterlagen, die das Arbeits­ver­hältnis des Beschäf­tigten betreffen. Dazu gehören etwa die Sozial­ver­si­che­rungsdaten, Angaben zu krankheits­be­dingten Arbeits­un­fä­hig­keits­zeiten oder zur Dauer der Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit. Auch Daten zum Lebenslauf legt der Arbeitgeber dort ab. Der Inhalt der Personalakte wird immer dann relevant, wenn es zum Beispiel um Beförde­rungen oder Kündigungen geht.

Deutscher Industrie- und Handels­kam­mertag Berlin

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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