Tipps zum Thema Verkehrsrecht
Muster-Kaufvertrag für den Gebrauchtwagenkauf
Gehen Sie beim Gebrauchtwagenkauf von Privat an Privat auf Nummer sicher: Laden Sie sich dazu den Mustervertrag der Verkehrsanwälte herunter! Er enthält alle Angaben, die beim Kauf eines gebrauchten PKW von Relevanz sind. Und Sie haben damit im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die es rund um den Gebrauchtwagenkauf häufiger gibt, einen juristisch einwandfreien Kaufvertrag in der Hand.
Unfallbericht und Schnellratgeber für den Schadensfall
Den praktischen Unfallflyer der Verkehrsanwälte gibt es jetzt bequem zum Herunterladen. Mit dem Unfallflyer im Handschuhfach sind Sie im Falle eines Falles bestens gerüstet – im In- und Ausland. Denn der Flyer enthält den standardisierten europäischen Unfallbericht, wichtige Telefonnummern und Informationen dazu, was Sie bei einem Unfall tun beziehungsweise beachten sollten. Darüber hinaus informiert er Sie, welche Rechte Ihnen im Schadensfall zustehen und wie Ihnen ein Verkehrsanwalt dabei helfen kann. Den Unfallflyer zum Download erhalten Sie sowohl in Deutsch als auch zweisprachig deutsch–englisch, deutsch–französisch und deutsch–spanisch.
- Unfallbericht
- Unfallbericht deutsch/englisch
- Unfallbericht deutsch/französisch
- Unfallbericht deutsch/spanisch
Bußgeldkatalog
Den aktuellen deutschen Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Faltblatt Verkehrsrecht
Mit einem Anwalt fährt´s sich besser – Anwältinnen und Anwälte beraten im Verkehrsrecht
Verkehrsrecht-Tipps
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Garantie gegen Durchrosten umfasst nicht alle Rostschäden
Eine Neuwagengarantie gegen „Durchrostung“ umfasst nicht jeden kleinen äußerlich sichtbaren Rostansatz. Erforderlich ist vielmehr, dass die Korrosion ein solches Ausmaß erreicht hat, dass Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende Durchrostung zu verhindern. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. Oktober 2008 (AZ: 1 U 74/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen
Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Artikel lesen
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Radfahren: Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung
München/Berlin (DAV). Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07). Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Wildunfall vermieden – Versicherung muss zahlen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ – 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Artikel lesen
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Vorsicht beim Öffnen der Autotür
Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ – 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Artikel lesen
