Tipps des Monats
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Nottestament nur nach Vorlesen wirksam
Damit ein Nottestament wirksam ist, muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam, entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am 12. August 2008 (AZ: 7 T 5033/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern
Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. Zumal wenn – wie meist – keinerlei Gewähr dafür besteht, dass es zwischen den benannten Personen zu einer Einigung kommt oder auch nur eine Vermittlungswilligkeit gegeben ist. Die Höhe der Vergütung steht in jedem Fall in keinem Verhältnis zu den lediglich zwei genannten Adressen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft mit Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 26. März 2009 (AZ: 104 C 350/08). Artikel lesen
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Sprachkurs in Mexiko kann abgesetzt werden
Auch Kosten für Sprachkurse im Ausland können unter bestimmten Umständen als Werbekosten abgesetzt werden. Voraussetzung: Der Kurs muss auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten sein, so wie bei einem Steward einer Airline. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. September 2009 (AZ: 2 K 1025/08) wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Augen auf im Supermarkt
Wer in einem Supermarkt über einen Rollcontainer stürzt, kann dafür in der Regel nicht den Supermarktbetreiber verantwortlich machen. Für die Folgen des Sturzes ist er selbst verantwortlich, wenn der Rollcontainer gut sichtbar ist und der Kunde ausreichend Platz hat, um an ihm vorbei zu gehen. So entschied des Oberlandesgericht Bamberg am 12. Dezember 2009 (AZ: 6 U 44/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Perlwein darf nach dem „Paradies“ benannt werden
Ein Vertreiber von Perlwein darf diesen auch als „Paradiesecco“ vertreiben. Es liege keine Irreführung der Verbraucher vor, entschied das Verwaltungsgericht Trier am 20. Januar 2010 (AZ: 5 K 650/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
