Tipps des Monats
-
Trotz Überschreitens der Richtgeschwindigkeit keine Haftung
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, riskiert grundsätzlich bei einem Unfall einen Teil des Schadens zu bezahlen. Dies gilt aber nicht, wenn der Unfallgegner ganz überwiegend die Schuld trägt. Dies ist dann der Fall, wenn der Unfallgegner kurz nach dem Einfädeln auf die Autobahn auf die Überholspur zieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 17. Juni 2009 (AZ: 5 U 797/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
-
Begrenzte Wahl bei Studienfachwechsel
Wer sein Studienfach wechseln möchte, kann das neue Studium in einem höheren Semester beginnen, wenn er Vorkenntnisse aus dem alten Studium mitbringt. Der Nachweis über diese Vorkenntnisse wird durch einen so genannten Anrechnungsbescheid erbracht. Entspricht hiernach aber das 3. Fachsemester den Fähigkeiten des Studenten, kann er sich nicht für das 2. Fachsemester einschreiben, wenn die Einschreibungsverordnung der Universität ein solches Wahlrecht nicht vorsieht. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. April 2009 (AZ: 2 B 309/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
-
Barzahlung unerwünscht – Kündigung des Fitnessstudios möglich
Wenn sich ein Fitnessstudio weigert, die Mitgliedsbeiträge in bar anzunehmen, kann der Kunde fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass im Vertrag die Barzahlung nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 4. Juni 2009 (AZ: 271 C 1391/09) informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Artikel lesen
-
Vorsicht beim Überlassen der Handys an die Kinder
Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem vom Amtsgericht Mitte in Berlin entschiedenen Fall musste der Vater für das von seiner Tochter bestellte Klingeltonabo zahlen, wie die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf das Urteil vom 7. August 2009 (AZ: 15 C 422/08) mitteilt. Artikel lesen
-
Onlinehändler müssen ihre Impressumspflicht beachten
Onlinehändler müssen darauf achten, ihre Pflichtangaben im Impressum komplett anzugeben. Fehlen Angaben, wie beispielsweise die Umsatzsteueridentifikations- oder die Handelsregisternummer, ist dies stets wettbewerbsrelevant und in keinem Fall ein Bagatellverstoß. Bei Fehlen dieser Angaben können Onlinehändler erfolgreich abgemahnt werden, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. April 2009 (AZ: 4 U 213/08). Artikel lesen
