Tipps zum Thema Mietrecht
Faltblatt Mieter im Mietrecht
Ein guter Anwalt ist die halbe Miete.
Faltblatt Vermieter im Mietrecht
Eigentum verpflichtet. Um jeden Preis?
Mietrecht-Tipps
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Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung
Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Artikel lesen
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Ende der Beziehung heißt nicht Ende des Mietvertrags
Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung, kann er diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen. Hier gilt eine Frist von fünf Jahren. Über diese Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 26. März 2008 (AZ: 1 S 48/08) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Massagepraxis zur sexuellen Entspannung mindert Wert der übrigen Wohnungen im Haus
Eine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung stellt einen „unzulässigen Gebrauch“ einer Eigentumswohnung dar. Sie mindert den Wert der übrigen Wohnungen im Haus. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in einem Beschluss vom 9. Oktober 2008 (AZ: 2 Wx 76/08), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Artikel lesen
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Fehlerhafte Verdienstbescheinigung – keine Haftung des Arbeitgebers
Koblenz/Berlin (DAV). Erfährt der Vermieter, dass die Verdienstbescheinigung seines Mieters fehlerhaft ist, muss er zeitnah handeln. Nur dann hat er Aussicht auf Schadensersatz durch den Arbeitgeber seines Mieters. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) vom 6. Mai 2008 (AZ: 5 U 28/08) verweisen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Austausch der Tür eines Doppelhauses ohne Zustimmung des Nachbarn
Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Besteht eine Wohnungseigentumsanlage aus Reihen- oder Doppelhäusern, bedürfen kleinere bauliche Veränderungen nicht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Voraussetzung ist, dass in der „Teilungserklärung“ geregelt ist, dass die Häuser so zu behandeln sind, als sei das Grundstück tatsächlich geteilt. In solchen Fällen ist der Austausch der Haustür ohne Zustimmung des oder der Anderen möglich, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss am 30. Juni 2008 (AZ: 20 W 222/06). Artikel lesen
