Tipps zum Thema Mietrecht
Faltblatt Mieter im Mietrecht
Ein guter Anwalt ist die halbe Miete.
Faltblatt Vermieter im Mietrecht
Eigentum verpflichtet. Um jeden Preis?
Mietrecht-Tipps
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Elefantengras ist weder Baum noch Busch
Auch in heimischen Gärten wächst so manch Exotisches – und beschäftigt manchmal nicht nur die Nachbarn, sondern auch die Gerichte. So hatte das Landgericht Coburg sich mit Elefantengras (Miscanthus x giganteus) zu befassen (Beschluss vom 27.Juli 2009; AZ: 32 S 23/09). Mit dem Ergebnis, dass es sich dabei weder um Baum noch Busch handelt, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
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Anspruch auf Schönheitsreparaturen verjährt
Der Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verjährt nach drei Jahren. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Wetzlar vom 2. Dezember 2008 (AZ: 38 C 1882/07). Artikel lesen
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Vermieter hat schnelles Zugriffsrecht auf Kaution
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution zugreifen, wenn er eine Abrechnung vorlegt, aus der sich seine Ansprüche ergeben. Er ist nicht verpflichtet, streitige Ansprüche erst in einem Rechtsstreit zu klären, so das Oberlandesgericht Karlsruhe am 18. August 2008 (AZ: 8 W 34/08). Eine Kaution hat nicht nur eine Sicherungs- sondern auch eine Verwertungsfunktion, erläutern die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Artikel lesen
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Nicht immer müssen Miteigentümer sichtbaren Baumaßnahmen eines Eigentümers zustimmen
Hannover/Berlin (DAV). Errichtet ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon eine Treppe zum Garten, ist dies nicht in jedem Fall von der Zustimmung der Miteigentümer abhängig. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Hannover in einem Fall, über den jetzt die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren (22. Juli 2008, AZ: 4 C 513/07). Artikel lesen
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Keine Kündigung wegen zuvor geduldeter schleppender Mietzahlung
Pinneberg/Berlin (DAV). Wenn ein Vermieter über einen längeren Zeitraum die verspätete Mietzahlung duldet, kann er den Mietvertrag deswegen nicht kündigen. In einem solchen Fall ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, teilt die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 12. September 2008 (AZ: 67 C 91/08). Artikel lesen
