Tipps zum Thema Mietrecht
Faltblatt Mieter im Mietrecht
Ein guter Anwalt ist die halbe Miete.
Faltblatt Vermieter im Mietrecht
Eigentum verpflichtet. Um jeden Preis?
Mietrecht-Tipps
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Auszug des Mitmieters – Kündigung notwendig
Ein Vermieter muss gegenüber allen Mietern kündigen – auch einem Mieter, der nicht mehr in der Wohnung lebt. Anders verhält es sich nur, wenn zwischen den betroffenen drei Parteien ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, mit dem der ehemalige Mieter aus dem Mietvertrag ausscheidet. So entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 3. März 2009 (AZ: 17 S 92/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Artikel lesen
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Rauchen in der Mietwohnung erlaubt
Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Nachbarn, die sich durch den blauen Dunst belästigt fühlen, haben daher kein Recht auf eine Mietminderung. Über dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. März 2010 (AZ: 63 S 470/08) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Zwei Urkunden – ein Mietvertrag
Mietet eine Partei zusammen mit ihrer Wohnung auch einen Garagenstellplatz, so kann dieser später nicht separat gekündigt werden. Es handelt sich selbst dann, wenn die beiden Mietverträge auf getrennten Urkunden vereinbart wurden, um ein einheitliches Mietverhältnis, betonen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 19. Februar 2009 (AZ: 2 C 907/08). Artikel lesen
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Wohnungsnutzung für berufliche Zwecke – berechtigter Eigenbedarf
Möchte ein Vermieter seine vermietete Wohnung beruflich nutzen, so stellt dies einen berechtigten Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs dar. Das entschied das Landgericht Braunschweig am 16. September 2009 (AZ: 6 S 301/09), wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Artikel lesen
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Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650 Euro sitzen, wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutern. Artikel lesen
