Tipps zum Thema Mietrecht
Faltblatt Mieter im Mietrecht
Ein guter Anwalt ist die halbe Miete.
Faltblatt Vermieter im Mietrecht
Eigentum verpflichtet. Um jeden Preis?
Mietrecht-Tipps
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Türsteher in der Nachbarschaft kein Grund für Mietminderung
Türsteher an einer Diskothek in der Nachbarschaft des eigenen Geschäfts können zwar eine Zugangsbehinderung sein. Sie stellen aber keinen so genannten Mietmangel dar, da sie die Gebrauchstauglichkeit des Geschäfts nicht unmittelbar beeinträchtigen. So urteilte das Oberlandesgericht Rostock am 11. Dezember 2008 (AZ: 3 U 138/08), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Artikel lesen
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„Völlig überhöht“ ist kein Argument, Betriebskostenabrechnung nicht zu zahlen
Beanstandungen gegen die Betriebskostenabrechnung müssen konkret sein. Pauschale Bedenken gegen die Richtigkeit der Abrechnung reichen daher nicht aus, um die Nichtzahlung zu begründen. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 7. November 2008 (AZ; 33 C 1783/08-57). Ein Mieter war mit der Betriebkostenabrechnung nicht einverstanden. Mit der Begründung, die Reinigungskosten seien „völlig überhöht“, zahlte er die Rechnung nicht. Nachdem die so genannte Einwendungsfrist von zwölf Monaten abgelaufen war, klagte der Vermieter auf Zahlung. Innerhalb dieser Frist kann der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung vorbringen, die dann das Weiterlaufen der Frist bis zur Klärung stoppen. Der Vermieter begründete seine Klage damit, dass der Mieter keinen hinreichend konkreten und damit fristwahrenden Einspruch erhoben habe. Die Richter folgten der Argumentation des Vermieters. Kosten als völlig überhöht zu bezeichnen, sei zu pauschal, um als fristwahrender Einwand gelten zu können. Ob die Reinigungskosten richtig oder falsch seien, spiele dabei keine Rolle. Artikel lesen
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Kleinere Wohnfläche als vereinbart: Geringere Nebenkosten
Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlten Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bautzen vom 13. Februar 2009 (AZ: 1 S 91/07) reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter die Wohnung mit (nahezu) identischer Flächenangabe inseriert hat. Artikel lesen
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Gaststätte muss bei Pachtbeginn sauber sein
Wird eine Gaststätte derart verdreckt und „vermüllt“ verpachtet, dass der Betrieb einer Kneipe nicht möglich ist, kann sich der Pächter sehr schnell aus dem Pachtvertrag lösen. Schon nach Ablauf einer relativ kurzen Frist zur Mängelbeseitigung kann er außerordentlich kündigen. Über dieses Urteil des Landgerichts Coburg vom 2. Juli 2008 (AZ: 12 O 111/08) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
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Dauerbrenner: Kunststofffenster in denkmalgeschützten Gebäuden
Der Austausch von Holzfenstern gegen Kunststofffenster in einem denkmalgeschützten Gebäude ist dann denkmalrechtlich zulässig, wenn die Holzfenster nachträglich eingebaut wurden und selbst keinen Denkmalwert haben. So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 3. November 2008 (AZ: 7 B 28/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Artikel lesen
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