15 Jahre ARGE Baurecht: Rechtsstreit lässt sich oft vermeiden
Bauen ist ein kompliziertes Geschäft und wird seit Jahren immer aufwändiger. Richtlinien, Gesetze und Verordnungen müssen modernen Gegebenheiten und vor allem EU-weitem Standard angepasst werden. Dabei bleiben Transparenz und Übersichtlichkeit oft auf der Strecke. Investoren wie private Bauherren, große Bauunternehmer, kleine und mittlere Handwerksfirmen, Kommunen, internationale Konsortien wie auch Genossenschaften, sie alle brauchen zunehmend juristische Hilfe um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen baurechtlich abzusichern und durchzusetzen.
Unterstützt werden sie dabei von qualifizierten Baujuristen der ARGE Baurecht. Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) wurde am 28. August 1992 gegründet, vor genau 15 Jahren, in Seefeld/Tirol. Damals konstituierten sich acht Baujuristen als „Arbeitsgemeinschaft für privates Baurecht im Deutschen Anwaltverein“. Seither ist die Gemeinschaft stark gewachsen, entsprechend dem steigenden Beratungsbedarf am Bau: 1997, zum fünfjährigen Bestehen zählte die Vereinigung bereits 1.221 Mitglieder. Mit ihren heute über 2.800 Baurechtlern ist die „Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht“ im DAV der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in ganz Europa. Einmal im Jahr veranstaltet die ARGE Baurecht den Kongress „Bauropa – Baurecht in Europa„ – seit vier Jahren in Würzburg. Bei der letzten Tagung Anfang Mai informierten sich über 130 Baurechtler über grenzüberschreitende Beweissicherung, internationales Vertragsrecht und die englische Gesellschaftsform Limited.
Weil das Baugeschehen immer komplexer und die Rechtsbeziehungen am Bau immer vielschichtiger geworden sind, kommt es auch häufiger zu Streitigkeiten. „Unser Anliegen ist es, den Gang zum Gericht möglichst zu vermeiden“, erläutert Peter Oppler, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht. “Zwar sagt man uns Anwälten gelegentlich nach, wir würden gerne prozessieren, aber das stimmt so nicht. Im Gegenteil„, resümiert Peter Oppler langjährige Erfahrungen, “Auseinandersetzungen vor Gericht dauern unverhältnismäßig lange, sind teuer und kommen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Viel häufiger zahlt sich der Vergleich im Vorfeld aus.„
Um es gar nicht erst zum langwierigen Rechtsstreit kommen zu lassen, hat die ARGE Baurecht die “SOBau„ entwickelt, die “Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten„. Das Instrument erleichtert kommerziellen Bauherren, Kommunen, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren wie auch privaten Bau-herren die Abwicklung ihrer Baugeschäfte.
Ratsam ist es, die SOBau bereits bei Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren und auch gleich den Schlichter namentlich zu benennen und unter Vertrag zu nehmen. “Damit sparen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Streitigkeiten viel Zeit„, erläutert Baujurist Oppler, “denn der Schlichter verpflichtet sich, im Konfliktfall unverzüglich tätig zu werden.„ Kommt es auf der Baustelle zu Problemen, sitzen Auftraggeber und Auftragnehmer innerhalb weniger Stunden gemeinsam am Tisch und suchen, unter der Leitung des neutralen Schlichters, nach gemeinsamen Lösungen. “Teure Bauverzögerungen, Stillstände gar, lassen sich so vermeiden„, erläutert der Vorsitzende der ARGE Baurecht. “Eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“
Weitere Informationen zur SOBau finden Sie unter www.arge-baurecht.com
