Tipps zum Thema Baurecht
Faltblatt Bauherren
Gut geplant ist besser gebaut – Anwältinnen und Anwälte beraten Bauherren
Baurecht-Tipps
-
Verzicht auf Kreditverkauf schriftlich vereinbaren
Bauherren und Hauskäufer sind seit Inkrafttreten des neuen Risikobegrenzungsgesetzes Mitte August besser gegen den Weiterverkauf ihrer Darlehensverträge an Finanzinvestoren geschützt. Auf diese Gesetzesänderung im Sinn privater Hausbesitzer weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Artikel lesen
-
ARGE Baurecht: Keine Umsatzsteuer bei Verlängerung der Baustelle
Auf Handwerkerrechnungen kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Das ist allgemein bekannt. Wenige kennen dagegen die Ausnahme von dieser Regel, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die hat der Bundesgerichtshof bereits am 24. Januar diesen Jahres verkündet (VII ZR 280/05). Demnach darf auf keine Rechnungsposition für so genannte \„verlängerte Bauzeiten\“, Umsatzsteuer erhoben werden. Artikel lesen
-
ARGE Baurecht: Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung
Die öffentliche Hand muss sparen, auch Energie. Deshalb entschließen sich immer mehr Kommunen zur Sanierung ihrer Nichtwohngebäude. Hohes Einsparpotenzial liegt bei den Schulbauten, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jede Kommune, zumindest aber jeder Kreis, besitzt in der Regel mehrere Schulen. Die meisten sind in den Zeiten der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge in den 1960er und 1970er Jahren gebaut worden und entsprechen heute bei weitem nicht mehr dem Energiestandard. Artikel lesen
-
ARGE Baurecht: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren
Wer eine Immobilie kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren Neben- und Folgekosten rechnen, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zu den unvermeidlichen Nebenkosten beim Hausbau und Immobilienkauf gehören beispielsweise die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Diese Gebühren sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach dem Wert der Immobilie: Rund 10.850 Euro kostet etwa die Beurkundung eines drei Millionen Euro teuren Objekts. Zu der Beurkundungsgebühr kommt jeweils noch die Vollzugsgebühr für die Einholung der Vorkaufrechtsverzichtserklärung der Kommune hinzu; sie liegt – laut Gebührentabelle – bei 455,70 Euro für die Drei-Millionen-Immobilie. Hinzukommen noch die vom Notar zu berechnenden Schreibauslagen für die Vertragsabschriften an die Beteiligten und Behörden von 50 Cents für die ersten 50 Seiten und für jede weitere Seite dann 15 Cents sowie die Portoauslagen. Artikel lesen
-
ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung
Streitigkeiten auf der Baustelle, Auseinandersetzungen um Verträge, Sicherheiten, Gewährleistungsfristen, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Mindestlohn enden auch für erfolgreiche Bauunternehmer mitunter vor Gericht. Nicht selten, so warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) bedrohen solche Auseinandersetzungen die wirtschaftliche Existenz einer Firma. Artikel lesen
