Tipps zum Thema Baurecht
Faltblatt Bauherren
Gut geplant ist besser gebaut – Anwältinnen und Anwälte beraten Bauherren
Baurecht-Tipps
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Vereinbarung von Erfolgshonoraren bei Baustreitigkeiten möglich
Seit dem 1. Juli 2008 dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in bestimmten Einzelfällen Erfolgshonorare mit ihren Mandanten vereinbaren. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Zulässig sind Erfolgshonorare unter anderem dann, wenn der Mandant einerseits finanziell nicht in dazu in der Lage ist, einen Anwalt zu beauftragen, um sein Recht zu erstreiten, andererseits zu wohlhabend, um staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen zu können. Artikel lesen
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PPP eine Alternative bei Schul- und Kliniken-Sanierungen
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) sind eine Chance für viele Kommunen, auch in konjunkturell schlechten Zeiten nötige Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und empfiehlt ÖPP nicht nur für die jetzt allgemein angestrebten Schulsanierungen, sondern auch für die energetische Sanierung von kommunalen Krankenhäusern, Sporthallen, Verwaltungsbauten und Versammlungsstätten. Artikel lesen
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Schallschutz-DIN ist nicht mehr zeitgemäß
Schallschutz spielt im Wohnungsbau eine wichtige Rolle und wurde bislang über die DIN 4109 geregelt. Das hat sich geändert! Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Was Bauexperten schon lange beklagen, haben mehrere Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof, bestätigt: Schallschutz nach DIN 4109 ist für Wohnungen nicht ausreichend! Die DIN 4109 entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Artikel lesen
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ARGE Baurecht erinnert: Ansprüche verjähren zum Jahresende!
In wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Wer jetzt seine Vergütungsansprüche nicht umgehend durchsetzt, der geht leer aus, warnt die ARGE Baurecht. Artikel lesen
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ARGE Baurecht erinnert Hausbesitzer an Nachrüstpflichten – 2008 noch erledigen
Ab 1. Januar 2009 müssen alle Vermieter und Verkäufer älterer Wohnimmobilien potenziellen Käufern und Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt dann auch für alle Wohnhäuser, die nach 1965 gebaut wurden; Besitzer von Wohnimmobilien, die vor 1965 fertig gestellt wurden, müssen den Ausweis bereits seit 1. Juli 2008 parat haben. Artikel lesen
