Tipps zum Thema Baurecht
Faltblatt Bauherren
Gut geplant ist besser gebaut – Anwältinnen und Anwälte beraten Bauherren
Baurecht-Tipps
-
Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung
„Haus und Grundstück zum Festpreis“ mit solchen und ähnlichen Anzeigen werben viele Makler, Baubetreuer und Anbieter schlüsselfertiger Häuser um neue Kunden. Sie inserieren dabei Grundstückskauf und Bauleistungen zum fixen „Gesamtpreis“. Das scheint verlockend, hat aber Tücken. „Wer auf das Angebot eingeht, der bekommt nämlich in der Regel nicht nur einen, sondern zwei unterschiedliche Verträge vorgelegt, und die bergen reichlich Zündstoff“, warnt Dr. Anke Leineweber, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
-
ARGE Baurecht: Schlüsselfertighaus wird doppelt besteuert
Für Unsicherheit unter Bauherren sorgte in der Vergangenheit immer wieder die Doppelbesteuerung bei der Grunderwerbsteuer. Allgemein galt: Keine Doppelbesteuerung! Hatte ein Bauherr auf Bauleistungen bereits Umsatzsteuer bezahlt, dann musste er auf dieselben Bauleistungen nicht noch einmal zusätzlich Grunderwerbsteuer bezahlen, erläutert Professor Hans-Benno Ulbrich, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
-
ARGE rät: Mit Handwerkerrechnung Steuern sparen!
Wer in den nächsten Wochen seine Einkommensteuererklärung vorbereitet, der sollte die Handwerkerrechnungen nicht vergessen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Insgesamt 20 Prozent der Lohnkosten – maximal 3.000 Euro – können für das zurückliegende Jahr 2008 steuerlich geltend gemacht werden. Damit beträgt die Steuerersparnis letztmalig bis zu 600 Euro. Diese Summe kann direkt von der geschuldeten Steuersumme abgezogen werden. Wichtig dabei: Da nur der Lohnkostenanteil sowie eventuelle Maschinenmiet- und Anfahrtskosten steuerlich abzugsfähig sind, müssen diese auf der Rechnung auch gesondert ausgewiesen sein. Materialkosten werden nicht angerechnet. Artikel lesen
-
ARGE Baurecht empfiehlt SOBau: Enormer Zeitdruck am Bau führt zu Streitigkeiten und Stillstand
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung beschert der Baubranche in den nächsten Monaten enorme Aufträge – vorausgesetzt, alles geht jetzt ganz schnell. Unter diesem eklatanten Zeitdruck sind Streitigkeiten bei Planungen, Ausschreibungen, Vergabe und Abwicklung geradezu programmiert, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Kommunen, kleine und mittlere Handwerksfirmen, aber auch große Baufirmen brauchen jetzt baujuristische Hilfe um ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen baurechtlich abzusichern und durchzusetzen. Artikel lesen
-
Selbständigen Unternehmern droht Umsatzsteuerfalle!
Ärzte, Apotheker, Architekten, aber auch selbständige Friseure, Bäckermeister oder IT-Unternehmer müssen aufpassen, wenn sie ein privates Wohnhaus bauen und dabei Firmen mit Sitz im Ausland beschäftigen. Als selbständige Unternehmer schulden sie dann nämlich dem deutschen Fiskus Umsatzsteuer, warnt Rechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). \„Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft ist vielen Betroffenen nicht bekannt. Das ist eine veritable Umsatzsteuerfalle!\“ Artikel lesen
