Tipps zum Thema Baurecht
Faltblatt Bauherren
Gut geplant ist besser gebaut – Anwältinnen und Anwälte beraten Bauherren
Baurecht-Tipps
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SiGeKo muss qualifiziert und versichert sein!
Wer in Deutschland baut, der muss unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Baustellenverordnung schreibt den so genannten SiGeKo zwingend vor, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind. Der SiGeKo soll Unfälle verhindern helfen. „Der SiGeKo ist unentbehrlich“, erläutert Dr. Peter Sohn, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht, „denn auf deutschen Baustellen passieren etwa doppelt so viele Arbeitsunfälle wie in der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Und die Unfälle haben in der Regel schlimme Folgen.“ Artikel lesen
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Stundenlohnabrechnungen müssen transparent sein!
Bauherren kennen das Problem: Mancher Handwerker schickt unverständliche Rechnungen. Da werden nicht nur Materialkosten, Fuhrparknutzung, An- und Abfahrtszeiten und Lohnpauschalen gemischt, sondern auch nicht nachvollziehbare Stundenkontingente in Rechnung gestellt. Wie soll und kann der Bauherr solche Rechnungen überhaupt prüfen? Die gute Nachricht: Der Bauherr muss sich damit nicht abfinden! „Zeitabrechnungen von Unternehmern müssen transparent sein“, erläutert die Frankfurter Baurechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
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ARGE Baurecht warnt: Polnische und tschechische Planer sind nicht immer preiswerter!
„Preiswerter bauen mit einem Architekten aus dem Ausland? Das geht, aber das Risiko ist hoch“, warnt Rechtsanwalt Roland Kesselring, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Deutsche Architekten sind an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gebunden. Die so genannte HOAI, die in diesem Jahr novelliert wurde, regelt die Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure und deren Honorare. Die in der HOAI festgelegten Honorarsätze sind verbindlich und dürfen nicht unterschritten werden. Artikel lesen
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Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung
„Haus und Grundstück zum Festpreis“ mit solchen und ähnlichen Anzeigen werben viele Makler, Baubetreuer und Anbieter schlüsselfertiger Häuser um neue Kunden. Sie inserieren dabei Grundstückskauf und Bauleistungen zum fixen „Gesamtpreis“. Das scheint verlockend, hat aber Tücken. „Wer auf das Angebot eingeht, der bekommt nämlich in der Regel nicht nur einen, sondern zwei unterschiedliche Verträge vorgelegt, und die bergen reichlich Zündstoff“, warnt Dr. Anke Leineweber, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
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ARGE Baurecht: Schlüsselfertighaus wird doppelt besteuert
Für Unsicherheit unter Bauherren sorgte in der Vergangenheit immer wieder die Doppelbesteuerung bei der Grunderwerbsteuer. Allgemein galt: Keine Doppelbesteuerung! Hatte ein Bauherr auf Bauleistungen bereits Umsatzsteuer bezahlt, dann musste er auf dieselben Bauleistungen nicht noch einmal zusätzlich Grunderwerbsteuer bezahlen, erläutert Professor Hans-Benno Ulbrich, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
