Archiv 2010
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Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf den Straßen ist zu rechnen
Autofahrer müssen in der Umgebung von Volksfesten ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Bei einem Unfall mit Betrunkenen können sie sonst zur Mithaftung verurteilt werden. Während des Oktoberfestes sind stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Dies entschied das Amtsgericht München am 15. Mai 2009 (AZ: 331 C 22085/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber zulässig
Die gemeinsame Einfassung von zwei nebeneinander liegenden Einzelgräbern kann auch dann zulässig sein, wenn die Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließt. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 2010 (AZ: 7 A 10471/10.OVG) informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Artikel lesen
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Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion
Es kommt vor, dass Zuschauer die Fußballspieler der gegnerischen Mannschaft beleidigen. Wenn allerdings danach der eigene Verein dafür eine Strafe zahlen muss, so kann er das Geld von dem Rüpel zurück verlangen. Gerechtfertigt ist die Beleidigung auch dann nicht, wenn die Gegenspieler das Verhalten provoziert haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 17. Februar 2010 (AZ: 4 C 1222/09) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Artikel lesen
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Garantie bei Internetkauf von Privat
Wer in einer Internetauktion erfolgreich mitbietet und den Zuschlag erhält, muss bei möglichen Reklamationen genau schauen. Ein privater Verkäufer kann eine Garantie mit entsprechenden Hinweisen weitgehend ausschließen. Ein gewerblicher Händler dagegen muss für die Qualität seiner Ware gerade stehen. Der Abschluss des Kaufvertrages über das Internet ändert hieran nichts. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 8. April 2009 (AZ: 3 U 251/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Ein Schönheitschirurg, der seinen Kollegen operieren lässt, verliert seinen Honoraranspruch
Eine Schönheitsoperation muss ein persönlich verpflichteter Chefarzt selbst vornehmen. Wenn das Messer bei der OP aber vertragswidrig und ohne Wissen des Patienten von einem angestellten Arzt geführt wird, muss der Patient nicht zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff sachgemäß und fehlerfrei verlief. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz am 21. Februar 2008 (AZ: 5 U 1309/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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