Archiv 2009
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Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung
Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen, nichts. Auf dieses Urteil des Landgerichts Coburg vom 4. November 2008 (AZ: 23 O 426/08) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Artikel lesen
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Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot droht fristlose Kündigung
Einem Gefahrgut-Fahrer, der während der Arbeitszeit gegen das vorgeschriebene Alkoholverbot verstößt, kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. März 2008 (AZ: 7 Sa 1369/07) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Artikel lesen
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Vor Insolvenz Geld zurück erhalten? – Nicht zu früh freuen!
Die Insolvenz eines Unternehmens trifft häufig auch seine Gläubiger hart. Wer hingegen noch kurz vor der Insolvenz an „sein“ Geld gekommen ist, pflegt durchzuatmen. Doch er sollte sich nicht zu früh freuen: In bestimmten Fällen kann der Insolvenzverwalter nämlich derartige Zahlungen zurück verlangen. So dann, wenn beispielsweise das Darlehen zurückgezahlt worden ist, obwohl es noch nicht fällig war, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September 2008 (AZ: 13 O 334/08). „Dieses Urteil kann auch für Lieferanten wichtig sein, wenn diese ihre Waren auf Darlehensbasis liefern“, erläutert Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Artikel lesen
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Skiliftbetreiber muss Metallpfosten abpolstern
Der Betreiber eines Skilifts ist verpflichtet, die Metallpfosten des Lifts an einer Talstation zum Schutz der Skifahrer vor Verletzungen abzupolstern. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 10. September 2008 (AZ: 1 U 184/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Glatteisunfall: Ist nicht geräumt, muss die Stadt zahlen
Gemeinden können bei einem Glatteisunfall zu Schadensersatz verurteilt werden. So muss die Stadt München an eine Fußgängerin, die sich im Winter auf einer nicht geräumten Straßenkreuzung den Knöchel gebrochen hatte, Schadensersatz zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München vom 12. Juni 2008 (AZ: 26 O 2677/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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