Archiv 2009
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„Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden
Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 7. August 2009 (AZ: 6 U 30/09). Der Verkäufer wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 Euro verpflichtet, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Artikel lesen
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Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet
Geschäfts- aber auch Privatleute laden oft ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Kartographieverlagen herunter und stellen sie auf die eigene Homepage – etwa um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und Schadensersatz, so das Landgericht München I am 4. Dezember 2008 (AZ: 7 O 330/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Achillessehnenriss beim Badmintonspiel ist Unfall
Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Zum Streit kommt es regelmäßig über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat am 12. Oktober 2008 (AZ: 2 O 449/07) entschieden, dass ein bei einem schnellen Antritt anlässlich eines Badmintonspiels erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gelte. Artikel lesen
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Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger
Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 (AZ: 9 U 75/07) einer minderjährigen Reiterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt – Bauherren müssen gegebenenfalls voll bezahlen
Bauherren sind mit einem Kostenvoranschlag nicht vor weiteren Kosten geschützt. Auch bei einer Verteuerung von zehn Prozent muss der Bauherr voll bezahlen, entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 81/09). Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilte, musste der Auftraggeber einer Baufirma den über den Kostenvoranschlag liegenden Betrag in Höhe von 4.700 Euro erstatten. Artikel lesen
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