Archiv 2008
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Haftung bei Schäden durch Feuerwerkskörper
Wer Silvester mit Knallern und Böllern hantiert, ist für eventuelle Brandschäden des Feuerwerks auch mitverantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die eigenen volljährigen Kinder das Haus beaufsichtigen und einer ihrer Partygäste für Schaden sorgt. So kürzte das Oberlandesgericht Köln in einer Entscheidung den Schadensersatzanspruch um ein Drittel, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (Urteil vom 23. Februar 2000, AZ: 11 U 126/99). Artikel lesen
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Wunderkerzen am Weihnachtsbaum: Versicherungsschutz entfällt
Wer an seinem Weihnachtsbaum Wunderkerzen anzündet, verliert bei einem daraus entstehenden Brand seinen Versicherungsschutz gegenüber der Hausratversicherung. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Offenburg vom 17. Oktober 2002 (AZ: 2 O 197/02), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Artikel lesen
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Weihnachtsfeier ist Dienst
Betriebliche Weihnachtsfeiern gelten als „Dienst“. Zumindest so lange, bis auch der Chef nach Hause geht. Damit besteht während dieser Zeit auch der betriebliche Unfallschutz, teilt die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main mit (Urteil vom 24. Januar 2006, AZ: S 10 U 2623/03). Artikel lesen
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Wenn Weihnachtsgeld – dann gerecht
Zahlt der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld, so darf er bezüglich der Höhe nicht ohne besondere Gründe zwischen Arbeitern und Angestellten differenzieren. Dies teilt die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit (Urteil vom 12. Oktober 2005, AZ: 10 AZR 640/04). Artikel lesen
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Adventsgesteck mit brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen!
Ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen darf auch für kurze Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Auf diese Entscheidung des Landgerichts Krefeld weist die Deutsche Anwaltauskunft hin (Urteil vom 20. April 2006, AZ: 5 O 422/05). Artikel lesen
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