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„Grüner Pfeil“ an einer Kreuzung

Berlin (DAV). Wie man sich bei einem „Grünen Pfeil“ an einer Kreuzung richtig verhält, ist vielen unklar. Dies liegt vor allem daran, dass nicht in allen Teilen der Bundesrepublik der „Grüne Pfeil“ Tradition hat und viele Autofahrer dadurch verunsichert sind. Die Deutsche Anwaltauskunft warnt davor, unbewusst einen Rotlicht-Verstoß zu begehen. Wenn bei einer auf Rot geschalteten Ampel durch einen „Grünen Pfeil“ das Rechtsabbiegen gestattet ist, muss der Verkehrsteilnehmer vor dem Abbiegen an der Haltelinie dennoch stoppen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe von 50,- Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen.

Im Übrigen darf nur abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Hier gilt eine über die allgemeine Sorgfaltspflicht hinausgehende äußerste Sorgfalt. Ist diese Verletzt, drohen härtere Strafen.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist der Anwaltsuchdienst des Deutschen Anwaltvereins. Sie benennt für das jeweilige Rechtsproblem eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt in der Nähe des Ratsuchenden. Erreichbar ist sie über die bundesweit einheitliche Rufnummer 01 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

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