Ferrari mit alten Reifen
Berlin (DAV). Käufern eines Gebrauchtwagens, die wegen eines überalteten Reifens einen Unfall erleiden, können unter bestimmten Umständen den Schaden ersetzt bekommen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Februar 2004 (AZ: VIII ZR 386/02), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Die Beklagte, eine Ferrari Vertragshändlerin, hatte im Sommer 1998 an dem Ferrari-Sportwagen eines Kunden neue Reifen montiert, die sie zu diesem Zweck von einer Reifenhändlerin bezogen hatte. Einige Monate später nahm sie den PKW, der in der Zwischenzeit nur etwa 2000 km gefahren war, zurück und verkaufte ihn im Dezember 1998 an eine andere Kundin weiter. Im August des folgenden Jahres kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der Ferrari total beschädigt wurde. Die Unfallursache war ein Reifen, der wegen Überalterung geplatzt war. Es wurde festgestellt, dass die Reifen bereits 1993 hergestellt wurden und sich nicht mehr für einen solchen Sportwagen geeignet haben.
Nach Ansicht der Richter hätte die Fachhändlerin erkennen können, dass es sich um einen sehr alten Reifen handelte. Der Reifen wies ein Profil auf, wie es seit Anfang 1996 nicht mehr hergestellt wurde. Dies hätte der Beklagten bekannt sein müssen. Unter bestimmten Umständen müssen somit die Händler haften, wenn sich ein Unfall aufgrund eines schadhaften oder alten Reifens ereignet. Die Händlerin wurde zu 100.000 Euro Schadensersatz verurteilt.
Dieser Fall zeigt, dass man seine Rechte erfolgreich durchsetzen kann. Hierzu bedarf es des fachkundigen Rats. Den passenden Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805/18 18 05 (0,12 Euro/Min.) oder man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.
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