Hoteldiebstahl – kein Reisemangel
Berlin (DAV). Gerade in der Winter- und Weihnachtszeit verreist man gern, vor allem gen Süden. Wer seine kostbaren Weihnachtsgeschenke dorthin mitnimmt, sollte diese nicht allein im Hotelzimmer lassen. Ein Diebstahl von Wertgegenständen aus einem Hotelzimmer stellt nicht zwangsläufig einen Reisemangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (2. April 2003; Aktenzeichen 18 U 193/02) zurück, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein Mallorca-Reisender kam nachts in sein Zimmer zurück und stellte fest, dass diverse Wertgegenstände gestohlen worden waren. Da die Zimmertür keine Beschädigung aufwies, musste der Dieb unter Verwendung des Hotelschlüssels reingekommen sein. Der Reisende mutmaßte vor Gericht, dass entweder der Portier den Schlüssel dem Dieb auf dessen Nennung der Zimmernummer übergeben oder der Dieb den Schlüssel von der Rezeption entwendet habe.
Dem Gericht reichte diese Begründung allerdings nicht aus und verweigerte einen entsprechenden Schadensersatzanspruch. Ein Diebstahl beeinträchtige zwar den Erholungserfolg einer Reise, letztlich falle so etwas aber in das allgemeine Lebensrisiko. Die Richter stellten auch fest, dass der Portier bei der Herausgabe des Zimmerschlüssels an einen Gast nicht verpflichtet sei, nach Nennung der Zimmernummer zusätzlich zur Kontrolle auch noch nach dem Namen des Gastes zu fragen. Überdies müsse ein Portier auf Mallorca, wenn er spät abends oder nachts die Rezeption kurzzeitig verlässt, diese weder verschließen noch für eine Vertretung sorgen.
Ratsam ist daher, seine Wertsachen nicht im Hotelzimmer liegen zu lassen. Hilfreich kann auch sein, den Hotelschlüssel bei sich zu tragen, da dann davon ausgegangen wird, der Gast sei auf dem Zimmer, rät die Deutsche Anwaltauskunft. Wer wissen will, ob er gegen den Reiseveranstalter einen Anspruch hat, sollte sich anwaltlicher Hilfe versichern. Den nicht nur im Reiserecht versierten Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) oder man sucht im Internet unter www.anwaltauskunft.de.
zurück zu Tipps des Monats
