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Kein Anspruch auf Wiedereinstellung nach lange ruhendem Arbeitsverhältnis

Nach einem 17 Jahre ruhenden Arbeitsverhältnis hat man keinen Anspruch mehr auf Wiederaufnahme der Tätigkeit. Wer sich über einen langen Zeitraum nicht meldet, verwirkt seinen Rückkehranspruch, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Hinweis auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Minden vom 11. September 2007 (AZ: 1 Ca 793/07) mit.

Der klagende Arbeitnehmer war früher in einem der Spielcasinos des Beklagten beschäftigt. Um sein „Glück in den Neuen Bundesländern zu suchen“, vereinbarte er mit dem Arbeitgeber ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Der Spielcasinobetreiber räumte ihm ein sechsmonatiges Rückkehrrecht ein. Nach mehr als 17 Jahren wollte der Arbeitnehmer wieder zurückkehren.

Diese Möglichkeit verwehrte ihm das Gericht. Wer sich über einen so langen Zeitraum nicht melde, verwirke sein Rückkehrrecht. Er habe in keiner Weise den etwaigen Fortbestand seines nur ruhenden Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Dem Beklagten sei es daher nicht zumutbar, sich über einen so langen Zeitraum auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses einzurichten und einzulassen.

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