Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung eines Dienst-Handys
Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienst-Handy wiederholt und im großen Umfang für private Telefonate, so kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Kassel vom 14. Juni 2006 (AZ: 5 Ca 349/05) informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).
Ein Angestellter hatte sein Mobiltelefon, das ihm sein Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hatte, wiederholt für private Gespräche genutzt. Sein Arbeitgeber erteilte ihm daraufhin eine Abmahnung und wies erneut darauf hin, dass ihm das Handy ausschließlich für dienstliche Gespräche zur Verfügung stehe. Die Benutzung in einer Notsituation oder im Einzelfall für ein privates Telefonat sei erlaubt, der Geschäftsleitung jedoch zu melden und die Kosten umgehend zu begleichen. Eine Mitarbeiterinformation gleichen Inhalts unterschrieb der Angestellte zwei Tage später. Drei Monate später stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter das Handy weiterhin privat genutzt hatte – insgesamt für 75 Telefonate – und kündigte ihm fristlos.
Das Gericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Grundsätzlich seien umfangreiche, unerlaubte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Nachdem der Mitarbeiter trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert habe, sei es dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
