Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung eines Dienst-Handys
Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienst-Handy wiederholt und im großen Umfang für private Telefonate, so kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. Über diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Kassel vom 14. Juni 2006 (AZ: 5 Ca 349/05) informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
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Geringere Betriebsrente wegen Teilzeitarbeit
Wer in den letzten Jahren vor seiner Verrentung weniger arbeitet, muss damit rechnen, dass eine möglicherweise vereinbarte Betriebsrente geringer ausfällt als bei Vollzeitbeschäftigung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. September 2005 hin (AZ: 4 Sa 444/05), in dem deutlich wird, dass dies auch für Altersteilzeit gelten kann. Artikel lesen
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Arbeitszeitunterschreitung muss bewiesen werden
Bei Streit um die Arbeitszeit muss der Arbeitgeber beweisen können, dass der Mitarbeiter weniger gearbeitet hat, als er müsste. Auf dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2005 weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin (AZ: 4 Sa 663/05). Artikel lesen
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„Diskriminierende Nichteinstellung“: Ernsthafte Bewerbung und angemessene Qualifikation müssen nachgewiesen werden
Klagt jemand wegen Diskriminierung, weil er bei einer Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, muss er nachweisen, sich ernsthaft beworben zu haben und von der Qualifizierung her auch objektiv für die Stelle in Frage zu kommen. Über dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 11. Januar 2008 (AZ: 6 Sa 522/07) informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
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Arbeitnehmer muss Anspruch auf „sehr gutes“ Zeugnis nachweisen
Den Anspruch auf eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis muss ein Arbeitnehmer überzeugend nachweisen können. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Arbeitgeber zu erklären, was aus seiner Sicht dem entgegensteht. Über dieses Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 3. Mai 2006 (Az: 8 Ca 499/05) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Artikel lesen
