Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
-
Kündigung bei Angabe falscher Arbeitszeiten
Einem Arbeitnehmer kann fristlos gekündigt werden, wenn er bei der Erfassung seiner Arbeitszeit falsche Angaben macht. Für den Arbeitgeber ist eine Weiterbeschäftigung wegen des Vertrauensbruches unzumutbar. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 29. November 2007 hervor, das der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt (Az: 2 Sa 537/07). Artikel lesen
-
Kosten für Dienstwagen trägt Arbeitgeber auch bei Freistellung
Steht einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zu, kann er diesen auch dann nutzen, wenn er von seinem Arbeitgeber freigestellt wurde. War vereinbart, dass er diesen auch für private Fahrten nutzen darf, muss der Arbeitgeber auch während der Freistellung die Kosten tragen. Auf dieses Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 22. August 2007 (Az. 1 Ca 179/07) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Artikel lesen
-
Abmahnung bei Kündigung wegen schlechter Leistung nicht entbehrlich
Bei einer Kündigung wegen Pflichtverletzungen bzw. schlechter Leistung muss in aller Regel vorher abgemahnt werden. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2007 (Az: 10 Sa 380/07). Artikel lesen
-
Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Scheidet ein Arbeitnehmer vorzeitig aus seinem Arbeitsverhältnis aus, muss er nicht sein Gehalt teilweise zurückzahlen, das er während eines berufsbegleitenden Studiums bezogen hat. Über dieses Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 1. August 2007 (Az: 3 Ca 1125/07) informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
-
Diskriminierendes Gehalt
Zündstoff ergibt sich nach Auffassung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06. Dezember 2007 (Rechtssache C-300-06 Voß ../. Land Berlin). Eine Lehrerin im Beamtenverhältnis war teilzeitbeschäftigt. Mehrarbeit, die sie über die vereinbarte Teilzeit hinaus leistete, erhielt sie vergütet – aber mit einem geringeren Stundensatz als Überstunden für vollzeitbeschäftigte Lehrer bezahlt wurden. Artikel lesen
