Tipps zum Thema Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitgeber
Auf eine gute Zusammenarbeit – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht
Faltblatt Arbeitnehmer
Recht auf Arbeit gibt es nicht. Aber Recht in der Arbeit! – Anwältinnen und Anwälte beraten Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht-Tipps
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Umsatzrückgang allein kein Beleg für weniger Arbeit
Wird einem Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt, muss der Arbeitgeber überzeugend darlegen können, dass inner- und außerbetriebliche Ursachen den Wegfall eines Arbeitsplatzes notwendig machen. Ein Rückgang des Auftragsvolumens allein beweist noch keinen geringeren Arbeitsanfall. Über dieses Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20. Februar 2007 (AZ: 5 Sa 224/05) informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Artikel lesen
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Vertragsstrafe unwirksam
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln für Vertragsstrafen. Verschuldet ein Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, soll er verpflichtet sein, eine Vertragsstrafe in Höhe von oft mehreren Monatsgehältern zu zahlen. Solche Klauseln erweisen sich allerdings nicht selten als unwirksam, warnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) und verweist insbesondere auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Oktober 2007 (AZ: 9 Sa 986/07). Artikel lesen
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Kein Anspruch auf Wiedereinstellung nach lange ruhendem Arbeitsverhältnis
Nach einem 17 Jahre ruhenden Arbeitsverhältnis hat man keinen Anspruch mehr auf Wiederaufnahme der Tätigkeit. Wer sich über einen langen Zeitraum nicht meldet, verwirkt seinen Rückkehranspruch, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Hinweis auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Minden vom 11. September 2007 (AZ: 1 Ca 793/07) mit. Artikel lesen
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Arbeitgeber kann Mitarbeiter auch gegen ihren Willen in eine andere Filiale versetzen
Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, Mitarbeiter in eine andere Filiale zu versetzen, sofern es keine anderweitigen vertraglichen Regelungen gibt. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit Bezug auf ein Urteil des Kölner Arbeitsgerichts vom 23. Januar 2007 (AZ: 14 Ca 6907/06). Artikel lesen
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Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen
Einigen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, darf sich eine erneute Abmahnung nicht auf vorherige beziehen. Eine solche Abmahnung ist rechtswidrig und zu löschen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitgerichts Siegburg vom 1. August 2007 (AZ: 6 Ca 1037/07), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. Artikel lesen
